Der Tod (Angehöriger)? - Tipps wie Sie sich durch die Bürokratie hangeln können
Wir geben Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie sich durch die Bürokratie hangeln können.
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Nur 15% der Deutschen haben eine Patientenverfügung erstellt. Themen wie Tod und Pflegebedürftigkeit sind - verständlicherweise - keine Themen, über die man sich gerne Gedanken macht. Aber: Vorsorge ist wichtig. Vorsorgedokumente sind wichtig. Warum?
Mit dem Erstellen von Vorsorgedokumenten schaffen Sie Sicherheit. Sicherheit für Sie, Ihre Angehörigen und behandelnde Ärzte oder Pflegepersonal. Während dem Erstellen eines Vorsorgedokuments schreiben Sie ihre Wünsche, Einstellungen und Entscheidungen nieder. So können Sie sichergehen, dass diesen Folge geleistet wird. Auch Ihren Angehörigen geben Sie Sicherheit, da diese sich keine Gedanken über Ihre möglichen Wünsche, Einstellungen und Entscheidungen machen müssen. Dasselbe ist bei Ärzten und Pflegepersonal der Fall.
Ein berechtigter Gedanke, den Sie nun haben könnten, ist "Meine Angehörigen sind sich über meine Wünsche, Einstellungen und Entscheidungen doch sowieso bewusst.". Auch wenn das bestimmt so sein kann, sollten wir nun einen Mythos klären: Ihre Angehörigen dürfen nicht automatisch stellvertretend für Sie handeln. Ihre Angehörigen dürfen Sie natürlich in Ihren alltäglichen Angelegenheiten unterstützen. Wenn jedoch rechtsverbindliche Erklärungen oder Entscheidungen getroffen werden müssen, können Sie weder von Ihrem/r Ehepartner/in, noch von Ihren Kindern gesetzlich vertreten werden. Liegt in diesem Fall kein Vorsorgedokument vor, dass eine/n Betreuer/in festlegt, besteht die Gefahr, dass das Betreuungsgericht eine fremde Person als Betreuer bestellt.
Wenn Sie also sichergehen wollen, dass Ihre Wünsche, Einstellungen und Entscheidungen verfolgt werden und diese durch von Ihnen ausgewählten Personen geschieht - sorgen Sie vor. Doch wann?
Die Antwort auf die Frage, wann Sie vorsorgen sollten ist einfach. Tun Sie es jetzt. Auch wenn Sie es nicht wahrhaben wollen und gerne mal denken "Ach, sowas passiert mir sowieso nicht" - es kann jeden zu jederzeit treffen. Vorsorge ist nicht nur ein Thema für Ü60.
Ab wann dürfen Sie vorsorgen? Für die Erstellung der meisten Vorsorgedokumente müssen sie volljährig und geschäftsfähig sein. Dies ist beispielsweise bei einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht der Fall. Eine Ausnahme bildet das Erstellen einer Betreuungsverfügung: dafür müssen Sie zwar volljährig sein, können aber auch nur noch teilweise geschäftsfähig oder geschäftsunfähig sein. Der Organ- und Gewebespende dürfen Jugendliche ab 16 Jahren mit einem Organspendeausweis zustimmen - ihr widersprechen darf man bereits ab einem Alter von 14 Jahren.
Nachdem wir nun das Warum und Wie geklärt haben, kommen wir zur wohl kompliziertesten Frage: Wie geht Vorsorge? Wie können Sie ihre Vorsorgedokumente erstellen?
Hier gilt die Devise: je konkreter, desto besser. Nur konkrete Formulierungen führen dazu, dass im Fall der Fälle auch wirklich Sicherheit über Ihre Wünsche, Einstellungen und Entscheidungen besteht.
Um konkrete Aussagen treffen zu können, benötigen Sie vorab konkrete Informationen. Nur so können Sie entscheiden, welches Vorsorgedokument das für Sie richtige ist. Deswegen haben wir Ihnen hier eine knappe Übersicht über die wichtigsten Vorsorgedokumente zusammengestellt. Diese dient dazu Ihnen einen ersten Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten zu geben.
Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie, welche medizinischen Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind. So halten Sie Ihren Willen fest, falls Sie nicht mehr in der Lage sind, ihn selbst auszudrücken. Damit bietet eine Patientenverfügung in einer Notsituation nicht nur Sicherheit für Sie und Ihre Angehörigen, sondern dient auch für das medizinische Pflegepersonal als klare Leitlinie.
Auf meine-vorsorgedokumente.de finden Sie weitere Informationen zu der Patientenverfügung. Mit unserem digitalen Vorsorgeassistenten können Sie sich Ihre individuelle Patientenverfügung schnell und einfach erstellen.
In einer Vorsorgevollmacht entscheiden Sie, wer stellvertretend für Sie handeln soll, falls Sie nicht mehr in der Lage sind Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Sie können eine oder mehrere Personen bestimmen, die Sie in bestimmten Bereichen oder allumfassend vertreten können. Wir empfehlen, sich für eine Person zu entscheiden, welche Sie allumfassend vertreten darf. So vermeiden Sie Konflikte und Unstimmigkeiten zwischen den Betreuern. Jedoch sollten Sie Ihre Entscheidung bewusst treffen und eine Person wählen, der Sie voll und ganz vertrauen. Denn anders als bei einer Betreuungsverfügung ist die Wahl Ihrer Vertrauensperson verbindlich und diese darf unabhängig vom Betreuungsgericht handeln.
Auch über eine Vorsorgevollmacht können Sie sich auf meine-vorsorgedokumente.de informieren und diese anschließend, individuell an Ihre Wünsche und Entscheidungen angepasst, mit unserem digitalen Vorsorgeassistenten auf meine-vorsorgedokumente.de erstellen.
Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie ebenfalls fest, wer im Notfall Entscheidungen für Sie treffen soll. Der Unterschied zur Vorsorgevollmacht liegt darin, dass Sie eine Person angeben, die Sie sich als Betreuer/in wünschen und vorstellen können. Das Betreuungsgericht entscheidet dann, ob die Person dafür geeignet ist und bestellt diese als Betreuer/in. Des Weiteren werden das Handeln und die Entscheidungen dieser Person vom Betreuungsgericht überwacht. Es macht also Sinn, dass Sie sich für eine Betreuungsverfügung entscheiden, wenn Sie vermeiden möchten, dass die von Ihnen gewählte Person unabhängig handeln kann.
Eine Betreuungsverfügung können Sie sich einfach und rechtssicher über meine-vorsorgedokumente.de erstellen und sich dort vorab informieren.
Falls Sie Eltern sind, sollten Sie sich Gedanken machen, wer sich im Ernstfall um Ihre Kinder kümmern soll. Ihre Entscheidung halten Sie am besten in einer Sorgerechtsverfügung fest. Sie können eine oder mehrere Personen als Vormund wählen - solange diese volljährig sind und nicht selbst betreut werden. Der von Ihnen gewählte Vormund ist verbindlich. Wenn das Familiengericht jedoch das Wohl des Kindes als gefährdet ansieht oder das Kind selbst Widerspruch einlegt, kann eine andere Person als Vormund gewählt werden.
Informieren Sie sich jetzt auf meine-vorsorgedokumente. de und erstellen Sie sich mit Hilfe unseres digitalen Vorsorgeassistenten Ihre individuell gestaltete Sorgerechtsverfügung.
Mit einem Organspendeausweis halten Sie Ihre Wünsche und Einstellungen zu einer Organ- und Gewebespende fest. Das Erstellen eines Organspendeausweises heißt nicht automatisch, dass Sie einer Organ- und Gewebespende zustimmen. Sie können sich mit Ihrer Einwilligung auf bestimmte Organe beschränken oder bestimmte Organe ausschließen. Außerdem können Sie einer Organentnahme komplett widersprechen oder eine zu entscheidende Person festlegen.
Auch über Ihren Organspendeausweis können Sie sich auf meine-vorsorgedokumente.de informieren und diesen mit unserem digitalen Vorsorgeassistenten erstellen.