Der Tod (Angehöriger)? - Tipps wie Sie sich durch die Bürokratie hangeln können
Wir geben Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie sich durch die Bürokratie hangeln können.
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In diesem Artikel werden die drei gängigsten Vorsorgedokumente – Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung – auf einen Blick gegenübergestellt.
In einer Patientenverfügung halten Sie für medizinische und pflegerische Notfälle Ihren persönlichen Willen fest – egal, ob diese im Rahmen eines Unfalls, einer Erkrankung oder altersbedingt eintreten. Dabei formulieren Sie schriftlich, welche medizinischen Maßnahmen bei Ihnen durchgeführt oder unterlassen werden sollen, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind Ihren Willen zu äußern.
In einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, welche Person rechtsgültige Entscheidungen für Sie treffen darf, wenn Sie diese krankheits- oder altersbedingt nicht mehr selbst regeln können. Diese Entscheidungen reichen von Wohnungsangelegenheiten über Gesundheitsfragen bis hin zu Vermögensbelangen. Durch die Erstellung einer Vorsorgevollmacht können Sie selbst eine Person bestimmen, die Sie gesetzlich vertritt und müssen nicht darauf warten, dass das Gericht eine Person für Ihre gesetzliche Betreuung bestellt.
Mit der Betreuungsverfügung legen Sie, ähnlich wie bei der Vorsorgevollmacht, eine rechtliche Betreuung fest. Der Unterschied ist jedoch, dass die von Ihnen für die Betreuung eingesetzte Person durch die Betreuungsverfügung nicht direkt dazu berechtigt ist, stellvertretend für Sie zu handeln. Wenn Sie eine Betreuung benötigen, prüft das Gericht die von Ihnen vorgeschlagene Person auf ihre Eignung als gesetzliche Vertretung.