Der Tod (Angehöriger)? - Tipps wie Sie sich durch die Bürokratie hangeln können
Wir geben Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie sich durch die Bürokratie hangeln können.
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Wer an die Erstellung von Vorsorgedokumenten denkt, verbindet dies in den meisten Fällen mit einem Gang zum Anwalt oder Notar. Dieser ist nicht selten sehr kostspielig. Aber kann ich mich auch darum kümmern, wenn das nötige Kleingeld nicht vorhanden ist? Kann ich Vorsorgedokumente ohne Notar oder den Anwalt erstellen, um meinen Willen für den Ernstfall festzuhalten? Eine klare Antwort: Ja! Es ist möglich.
Sämtliche Vorsorgedokumente werden im Internet angeboten – kostenlos oder für kleines Geld. Grundsätzlich ist darauf zu achten, welche Mustervorlagen man verwendet, denn die fachliche Genauigkeit eines jeden Dokuments ist absolut notwendig.
Eine Übersicht der Voraussetzung für die Erstellung der Vorsorgedokumente
Welche Vorsorgedokumente ohne Notar erstellt werden können, werde wir Ihnen in den folgenden Absätzen erläutern.
Bei diesem Vorsorgedokument können Sie Ihre medizinischen Behandlungswünsche festlegen. So geben Sie den Ärzten die Möglichkeit Ihrem Willen entsprechend zu handeln. Gleichzeitig nehmen Sie Ihren Angehörigen die Last ab, im Ernstfall für Sie entscheiden zu müssen. Es wird empfohlen, das Dokument alle zwei Jahre auf seine Aktualität zu überprüfen. Das Dokument sollte anschließend mit dem aktuellen Datum und Ihrer Unterschrift versehen und zugänglich für Angehörige aufbewahrt werden. Fertig! In diesem Fall ist eine Beglaubigung durch den Notar nicht notwendig. Die Patientenverfügung ist durch Ihre Unterschrift rechtsgültig. Wenn Sie auch eine Vorsorgevollmacht verfasst haben, besteht die Möglichkeit die beiden Dokumente im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) anzumelden.
Bei der Vorsorgevollmacht scheint die Erstellung im ersten Moment einfacher zu sein, denn es ist laut § 167 (2) BGB keine bestimmte Form notwendig. Ein mündlicher Zuspruch zum Bevollmächtigten oder Dritten reicht sogar aus. Dieses Vertrauen zu einer Person ist etwas sehr Schönes, aber im Ernstfall nur schwer nachvollziehbar. Eine Vorsorgevollmacht muss notariell beglaubigt werden, wenn Sie Rechtsgeschäfte, wie sämtliche Grundbuch- und Handelsregister-, Angelegenheiten regeln möchten. Die Vorsorgevollmacht muss außerdem beglaubigt werden, wenn es um Grundbesitz, Rechte an Grundstücken oder z.B. um die Ausschlagung einer Erbschaft geht. Ebenso notwendig ist eine notarielle Beglaubigung auch beim Abschluss von Verbraucherdarlehensverträgen. Selbst für einige Bankgeschäfte ist dies erforderlich, da viele Banken und Versicherungen nur solche Vollmachten akzeptieren, die bei der jeweiligen Bank selbst registriert oder vom Notar beglaubigt wurden. Über meine-vorsorgedokumente.de können Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen, die keine notarielle Beglaubigung benötigt und die oben genannten Angelegenheiten nicht umfasst.
Mit der Betreuungsverfügung können Sie selbst bestimmen, wer Ihre Betreuung im Fall der Fälle übernehmen soll. Dieser Betreuer/in wird letztendlich vom Betreuungsgericht überwacht. Daher ist eine Beglaubigung der Betreuungsverfügung nicht zwingend notwendig. Nähere Informationen finden Sie in unserem Blogbeitrag zur Betreuungsverfügung.
Anfang dieses Jahres gab es eine emotionale Debatte im Bundestag, die sich mit der Widerspruchslösung zur Organspende befasste.
Den Organspendeausweis können Sie sich über viele Anbieter kostenlos erstellen und es wird immer wieder darauf hingewiesen, sich diesen Ausweis zuzulegen. Meiner Meinung nach, eines der einfachsten Vorsorgedokumente ohne notarielle Beglaubigung. Sie können auf dem handlichen Ausweis Ihr generelles Einverständnis geben oder auch einen Widerspruch zur Organentnahme festhalten. Ebenso ist ein Ausschluss bestimmter Organe möglich. Zu guter Letzt kann auch eine bestimmte Person genannt werden, die im Ernstfall eine Entscheidung über die Organspende treffen soll.
Ein besonders sensibles Thema ist die Sorge um die eigenen Kinder, wenn man selbst nicht mehr für sie das sein kann. Mit der Sorgerechtsverfügung kann man einen Vormund für die minderjährigen Kinder bestimmen. Das Gericht wird diesen Wunsch beachten, solange dies auch zum Wohle der Kinder ist. Man darf nicht davon ausgehen, dass die Vormundschaft, ohne formulierte Sorgerechtsverfügung automatisch bei einem guten Verhältnis zu den Großeltern oder nahen Verwandten zugesagt wird. Daher ist es immer empfehlenswert, dies so genau wie möglich zu dokumentieren. Wie im Folgenden auch das Testament, muss auch die Sorgerechtsverfügung für Ihre Rechtsgültigkeit handschriftlich geschrieben oder beim Notar hinterlegt sein.
Zu guter Letzt, das Testament. Hierfür gibt es kaum Vorlagen im Internet. Man findet jedoch viele Informationen über die Form des Schriftstückes und welche Inhalte darin geregelt werden können. Ein Testament, das ohne Notar erstellt wird muss komplett handgeschrieben sein damit es gültig ist und vom Nachlassgericht beachtet wird. Eine digitale Version Ihres Testaments können Sie für seine Rechtsgültigkeit beglaubigen lassen. Allerdings überprüft der Notar nur die Echtheit der Unterschrift und des formulierten Dokumentes. Der Inhalt wird dabei nicht auf Rechtsfähigkeit überprüft, dies erfolgt nur bei einer Beurkundung durch den Notar. Lassen Sie das Testament durch den Notar erstellen und beglaubigen, klärt Sie dieser über die juristischen Konsequenzen auf. Er stellt in Form eines Vertrags den Willen der anwesenden Parteien dar, welcher mit Ihrer aktuellen Unterschrift bestätigt wird.
Grundsätzlich gilt: Wer Vorsorgedokumente ohne Notar anfertigt, muss sie für die Angehörigen zugänglich aufbewahren, denn nur so können die eigenen Wünsche berücksichtigt werden. Wer auf der sicheren Seite sein will, kann die Vorsorgedokumente auch beim Notar für eine kleine Gebühr hinterlegen.