Der Tod (Angehöriger)? - Tipps wie Sie sich durch die Bürokratie hangeln können
Wir geben Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie sich durch die Bürokratie hangeln können.
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Das Wort Testament dürfte Ihnen vermutlich ein Begriff sein, dennoch möchte dieser Artikel genauer über dessen Bedeutung und Wirkungsweise aufklären. Zudem erläutert er den Begriff des digitalen Nachlasses, sprich den digitalen Daten, Verträgen und Dateien die mit Ihrem Tod auf Ihre Erb*innen übergehen.
Ein Testament ist eine schriftliche Willenserklärung, welche den Erbfall regelt. Der Erbfall tritt ein, sobald der oder die Erblasser*in stirbt. In dieser Willenserklärung haben Sie die Möglichkeit, Ihren Nachlass, also beispielsweise Ihr Bankvermögen, Bargeld, Gegenstände, Grundstücke, aber auch den digitalen Nachlass, ganz nach Ihrem Willen aufzuteilen und somit die gesetzliche Erbfolge weitestgehend außer Kraft zu setzen.
Soll der Nachlass nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen gestaltet werden, muss dazu ein Testament aufgesetzt werden. So können Sie zu Ihren Lebzeiten bestimmen, wie Ihr Erbe nach Ihrem Tod aufgeteilt werden soll. Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Dies führt häufig zu Streitigkeiten innerhalb der Familie, weil diese Erbfolge nicht unbedingt den Wünschen und Vorstellungen des Erblassers oder der Erblasserin (oder der Erben/-innen) entspricht. Solche Konflikte lassen sich durch das Aufsetzten eines Testaments bestmöglich umgehen.
In einem Testament können Sie verschiedenste Regelungen festhalten, die nach Ihrem Tod gelten sollen. Sie können darüber entscheiden, wen Sie als Haupterben oder -erbin einsetzen wollen und wer lediglich den Pflichtteil erhalten soll. Auch wer an die Stelle einer von Ihnen bestimmten erbberechtigten Person treten soll, falls diese in der Zwischenzeit schon verstorben sein sollte, oder wem bestimmte Gegenstände vermacht werden sollen, kann in einem Testament festgehalten werden. Das Wichtigste hierbei ist, dass Ihre Formulierungen eindeutig sind und keinen Interpretationsspielraum lassen.
Eine Begleiterscheinung des digitalen Zeitalters ist die Tatsache, dass Verstorbene heutzutage nicht nur persönliche Gegenstände, Immobilien und Geld, sondern üblicherweise auch viele Spuren im Internet hinterlassen. Dieser „digitale Nachlass“ geht ebenfalls an die erbberechtigte Person über und somit auch die damit einhergehenden Pflichten. Etwa den Überblick über unzählige Accounts bei verschiedensten Anbietern zu behalten, diese zu löschen und so zu behandeln, dass aus finanzieller oder rechtlicher Sicht keine Probleme entstehen können.
Zum digitalen Nachlass zählen sowohl Offline-Daten und-Dateien (also auf dem Computer, Laptop oder mobilen Datenträgern wie USB Sticks oder externen Festplatten gespeicherte Daten) als auch Online-Daten. Das sind beispielsweise Bilder, Videos, Präsentationen, selbst erstellte Dokumente, Konten in Online-Shops, E-Mail-Accounts, gekaufte Musik, Filme, E-Books, Konten in sozialen Netzwerken, Chatdienste, Versicherungen, Abos, Mobilfunkverträge, Softwarelizenzen, und vieles mehr.
All Ihre Daten, Verträge und Dateien gehen mit Ihrem Tod auf Ihren Erben oder Ihre Erbin über. Die meisten Verträge laufen automatisch nach Ihrem Tod weiter, und auch Ihre Konten in sozialen Netzwerken oder Onlineshops bleiben, wenn nichts Weiteres veranlasst wird, bestehen. Damit die erbberechtigte Person diese Angelegenheiten für Sie unkompliziert und ohne rechtliche oder finanzielle Schwierigkeiten verwalten, löschen, kündigen oder weiterführen kann, benötigt er oder sie eine Auflistung und vor allem Ihre Zugangsdaten.