Eine Krankenschwester hält die Schulter einer älteren Dame fest

Die Pflegezusatzversicherung

Sichern Sie sich im Krankheitsfall ab

Lesedauer:

2 min

Kurz zusammengefasst

Um im Alter ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, reicht die gesetzliche Pflegeversicherung oft nicht aus. Um weitere Aspekte abdecken zu können, gibt es deshalb verschiedene Pflegezusatzversicherungen. Die 4 Varianten der Pflegezusatzversicherung werden im anschließenden Beitrag vorgestellt.

Veröffentlicht am
1.9.2022

Was ist eine Pflegezusatzversicherung?

 

Mit steigendem Alter sind immer mehr Menschen auf professionelle Pflege angewiesen. Ab dem 80. Lebensjahr steigt die statistische Wahrscheinlichkeit auf fremde Hilfe angewiesen zu sein auf rund 32 Prozent. Deshalb gibt es in Deutschland seit 1995 die gesetzliche Pflegeversicherung.

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung. Pflegebedürftigkeit kann sehr teuer werden und bringt häufig physische, psychische und finanzielle Belastungen mit sich. Ziel der gesetzlichen Pflegeversicherung ist es im Alter und bei Krankheit ein selbst bestimmtes Leben zu ermöglichen.

Trotzdem kann die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten abdecken. Sie ist eine sogenannte Teilkostenversicherung. Deswegen gibt es verschiedene Pflegezusatzversicherungen. Welche Pflegezusatzversicherung es gibt, haben wir im Folgenden für Sie aufgelistet.

Welche Pflegezusatzversicherungen gibt es?

Es gibt vier Varianten der Pflegezusatzversicherung.

 

Die Pflegetagegeldversicherung

Wenn Sie eine Pflegetagegeldversicherung abschließen, vereinbaren Sie mit Ihrer Krankenkasse einen festen Betrag, der Ihnen im Pflegefall pro Tag zusteht. Dieser Betrag richtet sich nach Ihrem Pflegegrad. Vorteil dieser Pflegezusatzversicherung sind die flexiblen Einsatzmöglichkeiten des Pflegetagegeldes:

 

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Auszahlung unabhängig vom Pflegeort

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Auszahlung auch bei Pflege durch Angehörige

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Unabhängig von tatsächlich anfallenden Kosten

Die Pflegekostenversicherung

Bei Abschluss einer Pflegekostenversicherung werden im Pflegefall entweder die Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse verdoppelt oder die Pflegezusatzversicherung zahlt den Teil der Rechnung, den die gesetzliche Pflegeversicherung nicht übernimmt.

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 Anteilige Übernahme der Pflegekosten

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Aufstockung der gesetzlichen Summe

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Geringere Auszahlung bei Pflege durch Angehörige

Die Pflegerentenversicherung

Bei der Pflegerentenversicherung werden die Beiträge über die ganze Laufzeit festgelegt. Ihre Auszahlung erhalten Sie, sobald ein Pflegegrad festgestellt wurde, in Form einer monatlichen Rente.

 

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Freie Verfügung über monatliche Rente

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Höhere Tarife

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Auszahlung gestaffelt nach Pflegegrad

Der Pflege-Bahr

Bei dem Pflege-Bahr handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss von 5€ pro Monat. Mit dem Pflege-Bahr fördert der Staat nur Pflegetagegeldversicherungen.

 

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Keine Gesundheitsprüfung

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Automatische Beantragung

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Hohe Beiträge für Gesunde

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