Ein Mann hebt eine Frau hoch an einem Strand mit Meer im Hintergrund

Organspendeausweis - Was ist das?

Was ist eine Organspende und wie läuft diese ab?

Lesedauer:

2 min

Kurz zusammengefasst

Fragen rund zum Thema Organspende sowie den Handlungsmöglichkeiten im Rahmen eines Organspendeausweises werden in folgendem Artikel erörtert. Zudem wird auf die Frage, was im Falle eines nicht Vorhandenseins eines Organspendeausweises passiert, eingegangen. Wenn du bei uns registriert bist, kannst du dir einen kostenlosen Organspendeausweis zuschicken lassen.

Veröffentlicht am
1.9.2022

Was ist ein Organspendeausweis?

Mit einem Organspendeausweis können Sie festhalten, ob Sie nach Ihrem Tod Organe und/oder Gewebe ihres Körpers schwerkranken Menschen zur Verfügung stellen möchten und welche Organe/Gewebe das sein sollen. In Deutschland warten derzeit mehrere tausend Menschen auf ein Spenderorgan. Obwohl grundsätzlich die Bereitschaft vieler Menschen zur Organspende besteht, ist diese oft nicht in Form einer Willenserklärung zum Beispiel im Organspendeausweis oder der Patientenverfügung dokumentiert. Auch wenn Sie sich gegen die Bereitschaft zur Organspende entscheiden, ist es wichtig, diesen Willen schriftlich festzuhalten.

Was passiert, wenn man keinen Organspendeausweis besitzt?

Ist Ihr Tod festgestellt worden, wird zunächst überprüft, ob Sie einen Organspendeausweis mit sich führen oder besitzen. Ist dies nicht der Fall, werden Ihre Angehörigen zur Entscheidung befragt, welche entsprechend Ihrem mutmaßlichen Willen eine Entscheidung für Sie treffen können. Diesen Äußerungen muss der Arzt oder die Ärztin entsprechend Folge leisten. Haben Sie zu Lebzeiten keine Entscheidung für oder gegen eine Organspende getroffen, dann stellen Sie Ihre Angehörigen womöglich vor eine schwerwiegende Entscheidung – eine Last, die Ihnen das Vorhandensein eines Organspendeausweises oder eine anderweitige schriftliche Erklärung abnehmen würde.

Wie läuft eine Organspende ab?

Im ersten Schritt stellen zwei Ärzt*innen unabhängig voneinander den irreversiblen Ausfall des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstammes fest. Dies ist die Voraussetzung für eine Organspende. Anschließend wird überprüft, ob eine schriftliche Einwilligung zur Organspende vorliegt. Dies kann beispielsweise durch einen Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung überprüft werden. Existiert dazu keine dokumentierte Stellungnahme des Patienten oder der Patientin, geht diese Entscheidung an die nächsten Angehörigen über, welche dann im Sinne des/-r Verstorbenen entscheiden. Auf diese Entscheidung folgt eine medizinische Laboruntersuchung, welche die Deutsche Stiftung Organtransplantation veranlasst. Die Untersuchung dient zum Schutz des Organempfängers oder der -empfängerin, denn hierbei wird ausgeschlossen, dass bei dem/-r Organspender*in Infektionen oder unerkannte Tumorerkrankungen vorliegen. Im Anschluss daran wird die internationale Organvermittlungsstelle "Eurotransplant" darüber informiert, dass nach einem/-r passenden Empfänger*in gesucht und eine Vermittlung koordiniert werden kann. Ist ein/-e passende/-r Empfänger*in gefunden, erfolgt die Organentnahme, die im Wesentlichen wie eine ganz gewöhnliche Operation abläuft. Nach der Organentnahme haben die Angehörigen die Möglichkeit, in einer gewünschten Art Abschied von dem oder der Verstorbenen zu nehmen. Das Spenderorgan wird nach der Entnahme schnellstmöglich zum Transplantationszentrum transportiert und dem/-r Empfänger*in transplantiert.

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