Der Tod (Angehöriger)? - Tipps wie Sie sich durch die Bürokratie hangeln können
Wir geben Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie sich durch die Bürokratie hangeln können.
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Am 26.02.2020 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Artikel §217 StGB nichtig ist. Wir klären Sie darüber auf, wie die bisherige gesetzliche Lage aussah, was genau das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, welche Folgen dies hat und wie es in Zukunft weiter gehen wird.
Herr Feldmann setzte sich gemeinsam mit anderen Klägern dafür ein, dass jeder Mensch ein Recht auf einen selbstbestimmten Tod hat. Bislang war dies nicht möglich, da §217 StGB verhinderte, dass Beihilfe zur Selbsttötung klar definiert erlaubt ist und für den Helfenden straffrei verläuft.
An diesem Tag entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Artikel §217 StGB nichtig ist. Wir klären Sie darüber auf, wie die bisherige gesetzliche Lage aussah, was genau das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, welche Folgen dies hat und wie es in Zukunft weiter gehen wird.
Bereits in Artikel 1 des Grundgesetzes steht geschrieben, dass die Würde des Menschen unantastbar ist und das es die Aufgabe jeglicher staatlicher Gewalt ist diese zu achten und zu schützen. Die Frage die sich dabei jedoch stellt ist, was ein würdiges Leben und Sterben im Sinne unseres Grundgesetzes eigentlich bedeutet. Ist es ein selbstbestimmter Tod oder ein möglichst langes Leben?
Es ist seit 2015 Ärzten untersagt ihren Patienten tödliche Medikamente zur Verfügung zu stellen, selbst wenn diese es wünschen. Das Ziel des Bundestages, war es mit dem "Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" private Sterbehilfe-Vereine zu verbieten. Sowohl Betroffene, Ärzte als auch Sterbehilfe-Vereine waren mit dieser Rechtssprechung nicht einverstanden und haben deshalb Klage eingereicht. Während die aktive Sterbehilfe in Deutschland generell verboten ist, wurde dadurch auch der assistierte Suizid, sprich die Bereitstellung eines tödlichen Medikaments, unter Strafe gestellt. In anderen Ländern, etwa die Schweiz, war der assistierte Suizid noch rechtmäßig.
Im März 2017 wurde diese Gesetz gelockert, als das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass es Schwerstkranken "in extremen Ausnahmesituationen" nicht verwehrt werden darf, Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel zu erhalten. Letztes Jahr wurden insgesamt 133 Anträge gestellt, die eine Erlaubnis zur Selbsttötung durch Betäubungsmittel erfragt haben, von denen allerdings kein einziger, auf Forderung des Bundesgesundheitsministeriums, genehmigt worden ist.
Die Rechtssprechungen sind in dem Paragraf 217 festgelegt, welcher wie folgt definiert ist:
(1) Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Als Teilnehmer bleibt straffrei, wer selbst nicht geschäftsmäßig handelt und entweder Angehöriger des in Absatz 1 genannten anderen ist oder diesem nahe steht.
"Geschäftsmäßig" ist in diesem Kontext unabhängig von der Bezahlung, sondern spiegelt die Bereitschaft diese Hilfe zu wiederholen wieder. Straflos bleiben hingegen die einmalige Hilfe durch Angehörige oder Freunde, sowie durch einen Arzt in einer einmaligen Ausnahmesituation.
Das Problem dieses Gesetzes liegt darin, dass der Arzt dem Patient nach bestem Gewissen helfen möchte, sein Leben zu beenden. Sofern er das in der Vergangenheit jedoch bereits in einem ähnlichen Fall getan hatte, würde er sich durch dieses Gesetz strafbar machen.
Am Mittwoch, dem 26.02.2020, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe letztlich ob das Gesetz in dieser Form verfassungsgemäß ist.
In der Verhandlung wurde der Paragraf 217 des StGB von den Verfassungsrichtern für nichtig erklärt. Der Rechtsspruch erleichtert es Menschen in Deutschland zukünftig sich beim Sterben unterstützen zu lassen und das komplett unabhängig von jedweden Voraussetzungen. Ein aktiver Suizid ist somit nicht mehr nur noch Schwerkranken vorbehalten, welche bisher zumindest theoretisch Anspruch darauf gehabt hätten, sondern jedem Menschen in jeder Phase seines Lebens. Ärzte müssen in Zukunft nicht mehr befürchten sich strafbar zu machen, wenn sie Hilfe beim Suizid leisten. Ebenfalls erlaubt ist in Zukunft die Beihilfe zur Selbsttötung, wodurch eine andere Person ein tödliche Medikament für den Patienten besorgen darf.
Die aktive Sterbehilfe bleibt nach wie vor verboten, auch wenn der Patient es verlangen sollte. Die seit 2010 straffreie passive Sterbehilfe wird von dem Gesetz nicht beeinflusst - sie bleibt weiterhin rechts-konform.
Aber wie genau unterscheiden sich diese Formen der Sterbehilfe und welche Formen gibt es überhaupt alles?
Von einer aktiven Sterbehilfe wird beispielsweise gesprochen, wenn eine andere
Person dem Patienten ein tödliches Medikament verabreicht. Das Strafmaß für die aktive Sterbehilfe variiert von sechs Monaten bis hin zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, selbst wenn der es Patient ausdrücklich verlangt hat. Der juristische Begriff lautet dafür "Tötung auf Verlangen".
Unter der passiven Sterbehilfe versteht man unter anderem den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen wie künstliche Ernährung, Beatmung und Bluttransfusionen. Die passive Sterbehilfe ist straffrei, sofern sie dem Wunsch des Patienten entspricht. Genau da liegt allerdings auch die Problematik, denn der Wunsch des Patienten ist häufig schwer zu erkunden wenn dieser nicht mehr ansprechbar ist und keine Patientenverfügung vorliegt.
Es ist das Ziel der indirekten Sterbehilfe, die Schmerzen und leiden des Patienten zu verringern. Wenn Ärzte ihren Patienten Medikamente verordnen, die ihnen das Leben erträglicher machen, es jedoch auch verkürzen können, spricht man von der indirekte Sterbehilfe. Auch diese Praxis ist in Deutschland zulässig.
Um im Interesse des Patienten handeln zu können, ist eine intensive Beratung und offene Kommunikation durch den Arzt unerlässlich. Dies wurde aber in Vergangenheit durch die Gesetzgebung gehindert, da der Arzt Gefahr lief sich strafbar zu machen, sofern er seine Patienten zum Thema selbstbestimmtes Sterben berät. Die Patienten wurden dadurch mit ihrem Leiden und teilweise auch mit dem gesellschaftlichen Druck, der auf ihnen lastete, allein gelassen. Die neue Rechtssprechung ermöglicht es den Ärzten ihren Patienten eine bessere Beratung und Behandlung zu bieten, welche im Interesse des Patienten steht. Wie durch die Patientenverfügung gewinnt der Patient zudem an Selbstbestimmung und ist in schweren Situation Herr seines Schicksals, wodurch Frustration und auch sein Leiden gemindert werden können.
Noch zu klären bleiben weitere Regularien, wozu sich Gesundheitsminister Jens Spahn nach der Verhandlung in Beratung begeben hat.
ZDFheute - Urteil zur Sterbehilfe: https://www.youtube.com/watch?v=kD_3ocCMOQQ
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__217.html
https://www.tagesschau.de/inland/sterbehilfe-urteil-analyse-103.html
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/kontroverse-um-sterbehilfe-kein-recht-auf-tod,RNjlNFX