Ein Arzt mit einer Maske auf dem Gesicht, beratet einen älteren Herren im Krankenhaus

Covid-19 und deine Patientenverfügung

Die Patientenverfügung und Covid-19

Lesedauer:

3 min

Kurz zusammengefasst

Der folgende Ratgeber-Artikel gibt Aufschluss über mögliche Auswirkungen von Covid 19 auf Ihre Patientenverfügung. Zudem wird darauf eingegangen, welche Festlegungen Ihrer Patientenverfügung im Falle eines künstlichen Komas zum Tragen kommen könnten.

Veröffentlicht am
1.9.2022

Welche Auswirkungen hat die Coronapandemie auf die Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist notwendig, wenn der individuelle Patientenwille umgesetzt werden soll. Sie tritt in Kraft, wenn Sie sich selbst nicht mehr dazu äußern können und nicht mehr entscheidungsfähig sind. Durch die Pandemie sind viele Menschen verunsichert, ob Ihre Festlegungen durch Corona beeinflusst werden. Wir informieren Sie darüber, ob Änderungen an Ihrer Patientenverfügung notwendig sind.

 

Sie legen mit Ihrer Patientenverfügung im Vorfeld fest, welche bestimmten medizinischen Maßnahmen durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Die Patientenverfügung ist für den Arzt/ die Ärztin rechtlich bindend.

Die Pandemie sorgt an dieser Stelle für viel Verunsicherung.

Welche medizinischen Behandlungen werden bei dieser Krankheit angewandt und was passiert, wenn die Behandlungen nicht anschlagen?

Sollten sämtliche Maßnahmen zur Unterstützung der Atemwege nicht helfen, ist ein künstliches Koma mit Anschluss an Beatmungsgeräte die letzte Möglichkeit. Dazu sei aber gesagt, dass der Arzt/ die Ärztin Ihnen diese Methode vorschlägt und Sie dabei noch bei vollem Bewusstsein sind. Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift die Zustimmung zu dieser Behandlung.

 

Diese Entscheidung hat also erstmal nichts mit Ihrer Patientenverfügung zu tun. Durch das Koma und die Geräte wird Ihr Körper entlastet und kann genesen. Ziel dieser Behandlung ist es, dass Sie wieder aus dem Koma zurückgeholt werden und es Ihnen besser geht. Danach sollen Sie wieder entscheidungsfähig sein.

 

Was ist für den Fall, dass Sie sich in Ihrer Patientenverfügung dazu entschieden haben, keiner Sterbeverzögerung zuzustimmen? Diese Festlegung wäre relevant für den Fall, dass Sie in das künstliche Koma versetzt wurden und es nicht mehr absehbar ist, dass Sie daraus erwachen.

 

Sollte es also bei der Behandlung im künstlichen Koma dazu kommen, dass Sie eventuell nicht mehr erwachen werden, so gelten die Regeln, die Sie in Ihrer Patientenverfügung festgehalten haben. Diese sind bindend für den Arzt/ die Ärztin. Das bedeutet, dass Sie nicht mehr weiter am Leben gehalten werden, wenn Sie ausdrücklich in Ihrer Patientenverfügung festgehalten haben, dass Sie es nicht wünschen. Die Pandemie kann Ihnen als Anlass dienen die Aktualität Ihrer Vorsorgedokumente auf den Prüfstand zu stellen. Entsprechen Ihre Festlegungen immer noch Ihren derzeitigen Vorstellungen? Es kann auch vorkommen, dass Menschen aufgrund der aktuellen Situation auf der Welt Ihre Einstellung zu Behandlungsmethoden und dem Tod ändern. Wichtig ist, dass Sie Ihre Vorsorgedokumente stets aktuell halten. Ihre Aktualisierung wird durch Ihre Unterschrift und das Datum bestätigt.

Sollten Sie nicht genau wissen, worauf Sie sich festlegen sollen und fühlen sich nicht ausreichend beraten, können Sie Ihren Arzt/ Ihre Ärztin fragen. Das medizinische Personal kennt sich bestens mit den Behandlungen aus und kann sie im Einzelfall an Fachärzte*innen weiterleiten, die Experten auf einem bestimmten Behandlungsgebiet sind.

 

Tipp: Fragen Sie zur Sicherheit im Vorfeld nach, ob Sie diese Leistung privat zahlen müssen.

Unser Fazit

Wie Sie sehen konnten müssen Sie im Falle von Corona nichts explizit ändern. Nach wie vor gelten Ihre Wünsche bindend in denen von Ihnen festgelegten Fällen. Sie können die Krise aber als Anlass nutzen, um sich mit Ihren Gedanken auseinanderzusetzen und eine Entscheidung zu treffen, die Ihnen Sicherheit gibt. Mit einer erneuten Unterschrift und der Datumsangabe aktualisieren Sie Ihre Angaben.

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