Leben und Tod mit Selbstbestimmung - die neue Gesetzeslage
Wie sieht die bisherige gesetzliche Lage aus und welche Folgen hat der Entscheid vom BVerfG.
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Der Tod Angehöriger ist nicht leicht zu verkraften. Hinzu kommen bürokratische Aspekte, um die Sie sich kümmern müssen. Wir geben Ihnen in diesem Beitrag wertvolle Tipps.
Es gibt immer wieder Themen, über die nicht gerne gesprochen werden. Dennoch ist es sinnvoll, sich vor Eintritt des Falles damit zu beschäftigen. Darunter fällt auch der Tod eines lieben Angehörigen. Im ersten Moment fällt es schwer rational zu denken. Bürokratische Angelegenheiten und Pflichten kommen auf einen zu und wirken undurchsichtig. Es scheint keine Zeit für Trauer da zu sein. Aber die Trauer um einen geliebten Menschen ist sehr wichtig für die Verarbeitung des Verlusts. Checklisten, was und wie mit dem Tod Angehöriger umzugehen ist, finden Sie ausreichend im Internet. Ich möchte Ihnen zusätzlich Tipps mit an die Hand geben, die Ihnen weiterhelfen, den notwendigen Platz für Ihre individuelle Trauerverarbeitung zu finden.
Setzten Sie sich im Vorfeld mit Ihren Eltern und/oder Ihrem Partner zusammen und besprechen Sie sachlich und realistisch alle Eventualitäten, auch wenn das nicht leicht ist. Dabei ist es hilfreich sich Vorsorgedokumente anzuschaffen wie Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Organspendeausweis, Sorgerechtsverfügung und auch ein Testament. Die Patientenverfügung ist vor allem dann hilfreich, wenn Ihr Angehöriger ins Krankenhaus eingeliefert wird und selbst nicht mehr in der Lage ist Entscheidungen zu treffen. Dann können Sie in Absprache mit den Ärzten bestimmen, ob unnötige Untersuchungen überhaupt noch stattfinden sollen oder Ihr Angehöriger in Ruhe gehen darf.
Zu den einzelnen Vorsorgedokumenten können Sie sich in den verlinkten Blogbeiträgen oder unter meine-vorsorgedokumente.de informieren. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die individuellen Wünsche festzuhalten.
Tritt der Fall ein und ein naher Angehöriger stirbt, gibt es notwendige Schritte zu gehen:
Zu allererst müssen Sie einen Arzt verständigen. Da gibt es im ersten Moment zwei Möglichkeiten. Stirbt Ihr Angehöriger zu Hause, verständigen Sie Ihren Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst. Ist ihr Angehöriger im Krankenhaus oder Pflegeheim verstorben, übernimmt die jeweilige Einrichtung die Verständigung des Arztes. Dieser muss den Verstorbenen untersuchen, den Todeszeitpunkt und die Todesursache feststellen. Anschließend kann der zuständige Arzt nach der festgesetzten Verweildauer den Totenschein ausstellen. Dieser ist für das weitere Verfahren absolut notwendig.
Tipp 1: Haben Sie die Telefonnummer des Hausarztes Ihres verstorbenen Angehörigen parat.
Informieren Sie Ihre nahen Verwandten und enge Freunde über den Verlust Ihres lieben Angehörigen. Je nachdem können Sie sich im engsten Familienkreis beraten, das weitere Vorgehen besprechen und sich gegebenenfalls unterstützen lassen. Des Weiteren ist es auch sinnvoll zeitnah seinen eigenen Arbeitgeber zu informieren, denn in der Regel bekommen Sie für den Tod eines nahen Angehörigen Sonderurlaub, um alles regeln zu können.
Tipp 2: Informieren Sie nur die engsten Angehörigen persönlich (über ein Telefonat) und beauftragen Sie davon jemanden die restlichen nahestehenden Personen zu kontaktieren.
Der dritte Schritt vereinfacht sich, wenn Sie das Thema „Sterben“ mit Ihren Angehörigen im Vorfeld besprochen haben. Sie benötigen in den darauffolgenden Tagen alle wichtigen Dokumente.
In diesem Moment ist es wertvoll nicht lange nach diesen Dokumenten suchen zu müssen. Daher ist es empfehlenswert, sich vorab mit Ihren Angehörigen einen sicheren, aber zugänglichen Ablageort zu überlegen.
In meiner Aufzählung habe ich auch Verfügungen erwähnt. Darunter zu verstehen sind sämtliche Vorsorgedokumente, die ich schon zu Beginn meines Beitrags erwähnt habe. Sind Vorsorgevollmacht, Organspendeausweis, Sorgerechtsverfügung und/oder Testament vorhanden, können Ihnen diese den Prozess, über die noch zu treffenden Entscheidungen, erleichtern.
Tipp 3: Besprechen Sie zu Lebzeiten den Ablageort der wichtigsten Dokumente, damit Ihnen das keine unnötige Zeit kostet und Hektik verursacht.
Der nächste Schritt ist, einen Bestatter zu beauftragen. Da in Deutschland die Friedhofspflicht besteht, muss zudem auch die jeweilige Friedhofsordnung beachtet werden. Im Normallfall ist das Bestattungsunternehmen über die jeweiligen Friedhofsordnungen informiert, d.h. Sie müssen sich nicht weiter darum kümmern. Je nachdem, wie Sie den Service annehmen wollen, bieten manche Bestattungsunternehmen an, die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt zu beantragen und geben auch bei der Krankenkasse und Rentenversicherung des Verstorbenen Bescheid. Des Weiteren leitet Sie das Bestattungsunternehmen durch sämtliche Entscheidungen bzgl. der Bestattung.
Anschließend werden Ihnen auch Fragen gestellt, die sich um das Gestalterische kümmern. Sprüche, Bilder, Anordnung, Schriftart etc.
Eine Kann-Option ist die Organisation einer Trauerfeier im Rahmen Ihrer Konfession. Dementsprechend ist eine Benachrichtigung des für Sie zuständig Geistlichen notwendig. Dieser unterstützt Sie als Seelsorger und ist für ein Trauergespräch da. Die notwendigen Dienste für eine Trauerfeier kontaktiert der jeweilige zuständige Verantwortliche.
Sind Sie konfessionslos können Sie eine weltliche Trauerfeier mit einem nichtkirlichen Trauerredner organisieren.
Tipp 4: Haben Sie keinerlei Informationen über die Wünsche Ihres verstorbenen Angehörigen, dann hören Sie auf Ihr Bauchgefühl. In diesem Fall gibt es kein Richtig oder Falsch. Kam der Tod nicht unerwartet, weil Ihr verstorbener Angehöriger an einer schweren Krankheit erkrankt war oder das hohe Alter erreicht hat, können Sie sich vorab schon ein paar Gedanken machen oder Sie hören aus gemeinsamen Gesprächen heraus, was gewünscht ist.
Die Trauerverarbeitung kann auch schon vorher beginnen. Ansonsten besprechen Sie zu Lebzeiten die Wünsche Ihrer Eltern/ihres Partners oder bitten Sie diese ihre Wünsche zu notieren, wenn Sie darüber nicht reden können.
Dies ist ein wichtiger Schritt, denn ist eine Lebensversicherung und/oder eine Sterbegeldversicherung vorhanden, muss der Versicherer sofort informiert werden. Bei einem Unfall mit Todesfolge ist die Unfallversicherung ebenfalls schnellstmöglich zu kontaktieren. Ansonsten können Probleme bei der Auszahlung der Versicherungssumme auf Sie zukommen.
Anderen Versicherungen erlöschen mit dem Tod oder gehen an die Erben über.
Tipp 5: Legen Sie sich einen Ordner mit allen Versicherungen zusammen. Bestenfalls besteht dieser von Ihrem verstorbenen Angehörigen schon und Sie können darauf zurückgreifen. Telefonieren Sie alle Versicherungen ab, um das weitere Vorgehen mit den einzelnen Versicherungen besprechen zu können.
Im Laufe der Zeit sammeln sich etliche Verträge an, die man abgeschlossen hat. Leider enden diese nicht automatisch mit dem Tod, sondern müssen gekündigt werden. Ein Mietvertrag z.B. zieht weite Kreise. Es können Verträge der Energie- und Wasserversorgung, Telefon-, Internet- und Mobilfunkverträge auftauchen. Leben Sie im gleichen Haushalt wie der Verstorbene, müssen diese auf Sie umgemeldet werden.
Ebenso sind Bankkonten zu verwalten. Vermuten Sie weitere Konten, müssen Sie die einzelnen Banken persönlich anschreiben, denn ein zentrales Register über alle Kontoinhaber existiert nicht.
Weiterhin sind Abos von Zeitungen und Zeitschriften sowie Vereinsmitgliedschaften zu kündigen.
Ein weiterer wichtiger Punkt in der heutigen Zeit ist das Handy selbst und die Social Media Profile. Diese sind alle passwortgeschützt und müssen nach dem Tod des Besitzers verwaltet bzw. aufgelöst werden.
Tipp 6: Wie bei den Versicherungen ist auch bei Verträgen die Anschaffung eines Ordners nützlich. Zudem ist ein Dokument sinnvoll, in welchem alle nötigen Passwörter der bestehenden Accounts hinterlegt sind. Dies ist eine Maßnahme, die vorab erledigt werden sollte. Ansonsten können Sie die einzelnen Unternehmen anschreiben, über den Tod Ihres Angehörigen informieren und die Profile löschen lassen was mit erheblichem Aufwand verbunden ist.
Als Ehepartner oder Kind des Verstorbenen können Sie Hinterbliebenenrente beantragen, d.h. beim verwitweten Ehepartner ist ein Antrag auf Witwenrente zu stellen und bei anspruchsberechtigen Kindern die Halbwaisen- oder Waisenrente. Dadurch können Sie die fehlende Unterhaltsleistung ein wenig auffangen und sich finanzielle Unterstützung zukommen lassen.
Ist das Kind, unter welchen Umständen auch immer, Vollwaise und nicht volljährig, muss die Sorgerechtsfrage geklärt werden. Haben Sie sich vorab damit auseinandergesetzt, haben Sie die Möglichkeit den zukünftigen Erziehungsberechtigten für Ihr Kind vorzugschlagen.
Tipp 7: Für diese Anträge benötigen Sie die Sterbeurkunde, die Heiratsurkunde und/oder die Geburtsurkunden der Kinder. Für die Bestimmung, wer das Sorgerecht für Ihr Kind erhalten soll, müssen Sie eine Sorgerechtsverfügung aufsetzen.
Ist ein Testament des Verstorbenen vorhanden, sind Sie in der Pflicht, dieses sofort an das zuständige Nachlassgericht weiterzuleiten. Außer es wird dort schon verwahrt, dann reicht eine Information über den Tod Ihres Angehörigen. Anschließend können Sie einen Erbschein beantragen, den Sie für das Finanzamt benötigen, damit diese einen offiziellen Nachweis hat, dass sie der rechtmäßige Erbe sind. Ist kein Testament vorhanden, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
Lassen sie sich bei dem komplexen Themen Erbrecht und Steuerrecht von den zuständigen Behörden helfen.
Verbrachte der Verstorbene seinen Lebensalltag in einer Einrichtung, können Sie sich mit der Heimleitung in Verbindung setzten und das Räumen der Räumlichkeit in die Wege leiten.
Tipp 8: Gehen Sie mit dem Erbe bedacht um und informieren Sie sich im Vorfeld, welche Kreise dies mit sich zieht. Versuchen Sie bei Nichtabklärung der Erbverhältnisse keinen Disput zu verursachen. Auch wenn sich das in manchen Fällen schwieriger gestalten kann.
Egal ob Sie die Zeit hatten sich auf den Tod vorzubereiten oder nicht, der Verlust eines geliebten Menschen ist schwer zu ertragen. Wir hoffen dass die Tipps Ihnen eine Stütze sind, um die Kraft für Ihre Trauer aufzusparen.
Wir wünschen Ihnen in jedem Fall nur das Beste und hoffe, dass Sie durch den Artikel alle notwendigen Informationen erhalten haben, die Sie in dieser schweren Situation benötigen.
Wir freuen uns, Sie wieder auf unserer Webseite begrüßen zu dürfen.