Der Tod (Angehöriger)? - Tipps wie Sie sich durch die Bürokratie hangeln können
Wir geben Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie sich durch die Bürokratie hangeln können.
Lesedauer:
1 min
Generell gibt es neben der klassischen analogen Ablage Ihrer individuellen Vorsorgedokumente die Möglichkeit diese digital zu hinterlegen und zu verwalten. Zwei Optionen für die digitale Ablage – die Ablage im Internet bzw. dem Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer – werden im Anschluss vorgestellt.
Der Vorteil der Ablage im Internet ist, dass Ihre Vorsorgeregelungen von vielen Orten aus erreichbar sind und ein schneller Zugriff für Vertrauenspersonen und das medizinische Personal geboten werden kann. In unserem Online-Portal unter meine-vorsorgedokumente.de können Sie Ihre unterschriebenen Vorsorgedokumente digital und sicher hinterlegen. Um den schnellen Zugriff auf die Dokumente zu gewährleisten, haben Sie die Möglichkeit, einer Vertrauensperson Zugriff auf Ihre digitale Dokumentmappe zu gewähren. So kann diese im Notfall schnell auf Ihre Vorsorgedokumente zu greifen und diese an das medizinische Personal weiterleiten.
Zur Hinterlegung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer sind viele Falschinformationen im Umlauf, wie zum Beispiel die Annahme, man könne dort den Inhalt seiner Vorsorgedokumente hinterlegen. Im Zentralen Vorsorgeregister können Ihre Vorsorgedokumente nicht hinterlegt werden, lediglich die Information, welche Person Sie als Bevollmächtigte*n oder Betreuer*in einsetzen möchten. Hinterlegung im Zentralen Vorsorgeregister Ein Abruf dieser Informationen ist direkt durch das Betreuungsgericht möglich, jedoch nicht durch Angehörige oder das medizinische Personal. Die Informationen zu einer erstellten Patientenverfügung können nur hinterlegt werden, wenn auch Ihre Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister eingetragen ist.