Betreuer:in und Angehörige stehen vor der Entscheidung, ob eine Magensonde gelegt werden soll oder nicht. In der Patientenverfügung wurde klar vermerkt, dass eine solche Maßnahme vom Patienten nicht gewünscht ist. Der/die Betreuer:in kann den Patientenwillen umsetzen.
Mithilfe einer Patientenverfügung können Betroffene in palliativmedizinischer Behandlung beispielsweise festlegen, bis zu welchem Datum lebensverlängernde Maßnahmen unternommen werden sollen.
Nach einem schweren Autounfall liegt der/die Patient:in im Koma, ist nicht ansprechbar und es besteht kaum Hoffnung auf Heilung. In der Patientenverfügung steht klar, dass keine künstliche Beatmung gewünscht ist. Der/die Betreuer:in kann darauf achten, diesen Patientenwunsch im Fall der Fälle umzusetzen.
Mit einer Patientenverfügung sorgst du jetzt dafür, dass du auch später selbstbestimmt handeln lassen kannst. Falls du einmal nicht mehr in der Lage bist, für dich direkt zu sprechen, spricht das Dokument für dich.
Eine Patientenverfügung ist gut für deine Angehörigen, weil es ihnen u.U. lebenslanges Zweifeln oder gar Vorwürfe erspart. Wenn du klar aufschreibst, was du möchtest, müssen Betreuer und Angehörige im Ernstfall nicht mutmaßen.
Zwar ist eine Patientenverfügung nicht verpflichtend … aber immer sinnvoll! Egal, ob Unfall, Krankheit oder Alter: Gründe für den Verlust der Selbstbestimmung gibt es viele. Mit einer Patientenverfügung äußerst du deinen Willen für eine Zeit, in der du nicht mehr direkt für dich sprechen kannst.
… dein:e Partner:in sicher sein kann, dass du es so gewollt hättest.
… deine Eltern nicht befürchten müssen, dass du anders entschieden hättest.
… deine Geschwister deine Wünsche schwarz auf weiß haben.
Du kannst deine Patientenverfügung entweder mit einem Anwalt / einer Anwältin erstellen, dir online ein Formular herunterladen, oder du nutzt unseren Konfigurator.
Wir fassen dir kurz die Vor- und Nachteile zusammen:
Bei einem Anwalt oder bei einer Anwältin hast du deutlich höhere Kosten als bei den anderen Lösungen. Trotzdem ist diese Lösung natürlich am sichersten, wenn es um irgendwelche Sonderfälle geht, weil das fertige Dokument am Schluss noch einmal rechtlich geprüft wird. Hier solltest du abwägen, wie speziell deine Wünsche sind und ob du wirklich persönliche Beratung benötigst.
Wenn du dir ein Formular aus dem Internet herunterlädst, entstehen meistens keine Kosten, oder zumindest nur sehr geringe. Du bekommst allerdings auch so gut wie keine Unterstützung beim Ausfüllen und merkst vielleicht nicht, ob du einen Fehler oder widersprüchliche Angaben gemacht hast.
Unser Konfigurator bietet dir den Mittelweg: Wir geben dir die Möglichkeit, dein Dokument selbstständig aber mit unserer Unterstützung zusammenzustellen. Dafür musst du nur Fragen beantworten und wir ergänzen die zugehörigen Textbausteine. Außerdem helfen wir dir mit Begriffserklärungen und weiterführenden Informationen dabei, deine Angaben auch wirklich zu verstehen. Stell es dir vor, wie bei einem Ikea-Regal: Wir haben dir alle nötigen Bausteine besorgt und führen dich durch den Prozess. Du weißt hinterher genau, wie alles zusammenhängt und zahlst außerdem weniger als für ein fertiges Möbelstück.
Grundsätzlich müssen bei allen Dokumenten die gängigen Daten zu Ihrer Person angegeben werden. Das beinhaltet Informationen wie Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre aktuelle Adresse. Je nach Dokument werden zusätzlich die persönlichen Angaben zu bevollmächtigten Personen verlangt. Wenn Sie sich einen genaueren Überblick verschaffen wollen, können Sie gerne einen Blick in unseren Konfigurator für das jeweilige Dokument werfen. Über „später bearbeiten“ können Sie sich hier alle Fragen anschauen, die auf Sie zukommen.
Ja, denn unser Angebot ist so gestaltet, dass mit verständlichen Fragen, ergänzenden Erläuterungen und abgestimmten Antwortmöglichkeiten das Ausfüllen für Kund*innen so optimal wie nur möglich ist.
Das ist jederzeit möglich. Allerdings zahlen Sie den vollen Preis der Mitgliedschaft, auch wenn Sie bereits ein einzelnes Dokument gekauft haben. Sollten Sie im Nachhinein eine Mitgliedschaft abschließen, können Sie alle bereits ausgefüllten Dokumente wieder bearbeiten.
Damit eine Patientenverfügung gültig ist, müssen folgende Punkte zutreffen:
Du musst beim Verfassen volljährig und einwilligungsfähig sein.
Die Patientenverfügung muss schriftlich vorliegen und sie muss eigenhändig von dir unterschrieben sein (entweder ausgedruckt und mit Stift oder mit einer zertifizierten digitalen Signatur). Eine notarielle Beglaubigung ist auch möglich, aber nicht verpflichtend.
Eine Patientenverfügung muss außerdem inhaltlich so konkret wie möglich sein, damit sie wirksam ist. Wichtig ist deshalb, dass in der Patientenverfügung genau beschrieben ist, in welchen Behandlungssituationen die Verfügung gelten soll. Nach dem Geltungsbereich wirst du am Anfang des Dokumentes gefragt, alle weiteren Fragen beziehen sich dann genau auf die von dir angegebenen Situationen. Wenn du also z.B. festlegst, dass deine Patientenverfügung nur im Falle einer tödlich verlaufenden Krankheit gelten soll, werden die weiteren Angaben nicht für einen plötzlichen Unfall angewandt. Es wäre theoretisch auch möglich, verschiedene Dokumente für verschiedene Situationen zu erstellen.
Es gibt keine gesetzliche Ablauffrist für die Patientenverfügung, d.h. sie gilt unbegrenzt. Dennoch solltest du darauf achten, dass die Patientenverfügung auch zu deiner aktuellen Lebenssituation passt und sie in regelmäßigen Abständen aktualisieren. So kann niemand deinen Willen und die Gültigkeit der Patientenverfügung anzweifeln. Wenn du dein Dokument bspw. mit 30 Jahren erstellt hast und nun bist du 50, hast mehrere Kinder und vielleicht sogar die Diagnose für eine tödlich verlaufende Krankheit bekommen, kann niemand sicher sein, ob dein Wille immer noch derselbe ist wie vor 20 Jahren.
In diesem Fall entscheidet dein:e Bevollmächtigte:r zusammen mit dem Behandlungsteam über deine anstehende Behandlung. Als Grundlage hierfür dient dein mutmaßlicher Wille, nachdem du ihn nicht in einer Patientenverfügung schriftlich festgehalten hast. Als Anhaltspunkt für diesen Willen gelten deine früheren mündlichen oder schriftlichen Äußerungen, ethische und religiöse Überzeugungen oder andere persönliche Wertvorstellungen. Diese ganzen Anhaltspunkte muss die von dir ausgewählte Person bewerten und mit dem medizinischen Personal besprechen. Sie trägt nun die Verantwortung für deine Entscheidungen.
Falls du im Vorfeld keine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung erstellt hast, bestellt das Betreuungsgericht eine:n Betreuer:in für dich. Diese:r entscheidet dann zusammen mit dem Behandlungsteam über deine Behandlung. Diese Person muss nicht zwingend aus deinem Umfeld oder deiner Familie stammen. Es ist also möglich, dass die für dich bestellte Person nicht weiß, wie du dich in der Vergangenheit über Leben und Tod geäußert hast, was deine ethischen und religiösen Ansichten sind, etc. Es wird im Normalfall alles getan, um dich am Leben zu halten – auch, wenn du das vielleicht nicht gewollt hättest.
Du kannst deine Patientenverfügung jederzeit ohne Begründung ändern. Dazu genügt es theoretisch schon, Änderungen handschriftlich hinzuzufügen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Streichungen aus dem Text sind ebenfalls möglich. Je mehr Änderungen du vornehmen möchtest, desto eher ist es sinnvoll einfach eine neue Patientenverfügung aufzusetzen. Grundsätzlich bist du immer auf der sichersten Seite, wenn du den gesamten Fließtext deines Dokumentes änderst und es neu unterschreibst. Nachträgliche handschriftliche Änderungen dürfen nicht zu Verwirrungen führen oder deinen weiteren Angaben widersprechen.
In unserem Konfigurator sind alle deine Angaben sicher abgespeichert und du kannst ganz unkompliziert einzelne Passagen ändern oder entfernen. Durch die Dokumentvorschau kannst du außerdem nachvollziehen, was sich dadurch in deinem Dokument ändert, damit du weiterhin den Überblick behältst.
Widerrufen kannst du deine Patientenverfügung jederzeit und ganz formlos. Der Widerruf kann schriftlich oder verbal erfolgen, auch mit Gesten wie Kopfschütteln oder -nicken kannst du deine Patientenverfügung widerrufen, sogar in einer akuten Behandlungssituation. Voraussetzung ist aber, dass du zu dem Zeitpunkt noch einwilligungsfähig bist.
Das Original oder eine Kopie solltest du an einem sicheren Ort bei dir zu Hause verwahren. Empfehlenswert ist, das Dokument außerdem an folgenden Orten zu hinterlegen:
Vertrauenspersonen: Deine Vertrauenspersonen sollten die Patientenverfügung im Original oder als Kopie erhalten. Im Idealfall handelt es sich dabei um deine Vorsorge-Bevollmächtigten. Diese Person muss das Dokument nämlich im Ernstfall mit dem medizinischen Personal zusammen durchsetzen.
Hausarzt oder Hausärztin: Du kannst deine Patientenverfügung außerdem bei deinem Hausarzt oder deiner Hausärztin hinterlegen. So hat er/sie alle Unterlagen direkt zur Hand, wenn er/sie im Ernstfall in deine Behandlung einbezogen wird.
Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR): Du kannst deine Patientenverfügung gegen eine Gebühr vom ZVR registrieren lassen, allerdings nur in Verbindung mit einer Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung. Wichtig: Du hinterlegst beim ZVR nicht die Vorsorgedokumente selbst, sondern registrierst lediglich die Existenz der Vorsorgedokumente. Darum musst du anderweitig sicherstellen, dass Ärzt:innen und Angehörige den Inhalt deiner Patientenverfügung kennen.
Meine-vorsorgedokumente.de: Auf meine-vorsorgedokumente.de können deine Vorsorgedokumente rund um die Uhr heruntergeladen oder digital abgerufen werden. So können sie bei einem Notfall schnell vorgezeigt werden, ohne dass jemand in deinen Schubladen suchen muss. Über die Kontaktpersonen-Funktion kannst du eine Dokumentmappe für deine Liebsten freigeben und den Aufbewahrungsort des Originaldokumentes hinterlegen.
Die Patientenverfügung enthält deine Entscheidungen, welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen durchgeführt oder unterlassen werden sollen, für den Fall, dass du selbst nicht mehr in der Lage bist, diese Entscheidungen in der akuten Situation zu treffen. Dies kann nicht nur im Krankheitsfall relevant sein, sondern auch durch einen Unfall plötzlich notwendig werden.
Die wichtigsten Punkte sind:
Eingangsformel (Wer bist du? Name, Geburtsdatum, Anschrift, … )
Gesundheitliche Situation (Was ist der Grund für deine Patientenverfügung? Bist du krank, ist es das Alter oder möchtest du einfach nur vorbereitet sein?)
Behandlungssituationen (Wann soll deine Patientenverfügung gelten? Also z.B. nur bei einer bestimmten Krankheit, nur nach einem Unfall, in jeder Situation, …)
Festlegungen zu ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen (Was soll in dieser Situation getan oder unterlassen werden? Möchtest du künstlich ernährt werden, wie stehst du zur Gabe von Antibiotika, …)
Behandlungsort (Wenn es aufs Schlimmste hinausläuft, wo möchtest du sein? Zuhause, in einem Hospiz, im Krankenhaus, …)
Beistand (Wer soll dabei sein, wenn es zu Ende geht? Deine Familie, religiöser Beistand, …)
Schweigepflichtentbindung (Wem gegenüber darf sich das medizinische Personal zu deinem gesundheitlichen Status äußern?)
Organspende (Möchtest du spenden? Was ist dir wichtiger, wenn es bereits aussichtslos ist: Deine Patientenverfügung durchzusetzen oder deine Bereitschaft zur Organspende?)
Anlagen
Dokumentation der Beratung
Angaben zu weiteren Dokumenten
Unterschrift
Die von dir gemachten Angaben können zu keinem Zeitpunkt von unseren Mitarbeitenden eingesehen werden. Somit hast ausschließlich du selbst und die von dir hinzugefügten Vertrauenspersonen Zugriff auf deine Dokumente. Weitere Informationen zu unseren Sicherheitsstandards findest du unter dem Menüpunkt Unternehmen > Sicherheit.
Ja, dieses Angebot wird automatisch jährlich verlängert, bis Sie kündigen. So sind Sie jederzeit abgesichert und müssen sich nicht jedes Jahr aufs Neue Gedanken um Ihre Dokumente machen. Würde Ihre Mitgliedschaft nach einem Jahr auslaufen und Sie hätten dann z.B. einen Unfall, wären die Dokumente nicht mehr online abrufbar. Wenn Sie dennoch Ihre Mitgliedschaft beenden wollen, können Sie dies bis zum Tag der nächsten Verlängerung jederzeit tun, ohne dass Sie eine Frist einhalten müssen.
Dein Dokument sollte jederzeit und von überall aus abrufbar sein, damit es dir im Ernstfall etwas nützt. Gerade bei der Patientenverfügung ist eine schnelle Verfügbarkeit oft entscheidend. Um das zu garantieren, kannst du deine Dokumente digital hinterlegen und für Kontaktperson freigeben. So musst du die Dokumente nicht den ganzen Tag mit dir herumtragen und alle haben immer die aktuellste Version, falls du mal etwas änderst.
Nach Ablauf der Mitgliedschaft bleiben deine bisher ausgefüllten Dokumente zwar in deinem persönlichen Bereich erhalten, allerdings können deine Kontaktpersonen die Dokumente nicht länger einsehen und du verlierst die Möglichkeit, die Dokumente zu aktualisieren. Willst du nachträglich etwas ändern, müsstest du die Dokumente erneut kaufen und von vorn ausfüllen, oder du schließt nochmal eine Mitgliedschaft ab.
Die Kombination aus Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht können wir grundsätzlich jedem empfehlen, denn sie regeln medizinische sowie vertragliche Angelegenheiten, um die man sich im Notfall nicht mehr selbst kümmern kann. Der Organspendeausweis ist ebenfalls für jeden Menschen sinnvoll. Wer keinen hat, überlässt die Entscheidung im Zweifelsfall den Angehörigen.
Wer keine Vorsorgevollmacht erstellt, sollte zumindest eine Betreuungsverfügung haben, damit das Gericht keinen fremden Menschen für die Betreuung einsetzt, der die eigenen Wünsche vielleicht gar nicht kennt.
Die Sorgerechtsverfügung ergibt natürlich für alle Sinn, die minderjährige Kinder haben. Hier sollten die Elternteile entweder eine gemeinsame Verfügung aufsetzen, oder sich zumindest gut absprechen, wenn sie getrennte Dokumente erstellen.
Die Patientenverfügung kommt nur dann zum Einsatz, wenn du nicht mehr einwilligungsfähig bist und anderen deine Wünsche nicht mehr selbst mitteilen kannst. Das kann der Fall sein, wenn du nach einem Unfall bewusstlos bist, im Koma liegst oder durch den schweren Verlauf einer Krankheit nicht mehr in der Lage dazu bist, dich selbst zu äußern.
Eine Patientenverfügung enthält deine Wünsche und Vorstellungen, jedoch reicht sie allein nicht aus. Erstelle unbedingt auch eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung, in der du eine oder mehrere Vertrauenspersonen zu Bevollmächtigten bzw. zu deiner Betreuung erklärst. Denn anders als häufig angenommen, dürfen ohne ein solches Dokument weder Ehe- oder Lebenspartner:in noch die eigenen Kinder für dich entscheiden.
Der/Die Bevollmächtigte oder Betreuer:in setzt dann deine Wünsche, welche in der Patientenverfügung festgehalten sind, bei den Ärzt:innen durch.