In Patientenverfügungen kann man seine Wünsche zur medizinischen Versorgung festhalten. Du kannst beschreiben, welche Maßnahmen ergriffen oder unterlassen werden sollen, wenn du dich selbst nicht dazu äußern kannst.
Dieses Dokument, kann deinem Betreuer oder deiner Betreuerin im Ernstfall dabei helfen, die richtigen Entscheidungen für dich zu treffen.
Die wichtigsten Punkte sind:
Eingangsformel
Wer bist du? Name, Geburtsdatum, Anschrift, …
Gesundheitliche Situation
Was ist der Grund für deine Patientenverfügung? Bist du krank, ist es das Alter oder möchtest du einfach nur vorbereitet sein?
Behandlungssituationen
Wann soll deine Patientenverfügung gelten? Also z.B. nur bei einer bestimmten Krankheit, nur nach einem Unfall, in jeder Situation, …
Festlegungen zu ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen
Was soll in dieser Situation getan oder unterlassen werden? Möchtest du künstlich ernährt werden, wie stehst du zur Gabe von Antibiotika, …
Behandlungsort
Wenn es aufs Schlimmste hinausläuft, wo möchtest du sein? Zuhause, in einem Hospiz, im Krankenhaus, …
Beistand
Wer soll dabei sein, wenn es zu Ende geht? Deine Familie, religiöser Beistand, …
Schweigepflichtentbindung
Wem gegenüber darf sich das medizinische Personal zu deinem gesundheitlichen Status äußern?
Organspende
Möchtest du spenden? Was hat Vorrang, wenn deine Wünsche in der Patientenverfügung dazu führen, dass eine Organspende nicht möglich ist (z.B. wenn du zuhause sterben möchtest)?
Anlagen, Dokumentation der Beratung, Angaben zu weiteren Dokumenten
Datum und deine Unterschrift (am besten auf jeder Seite)
Es gibt vier Möglichkeiten, wie du eine Patientenverfügung erstellen kannst:
Mit einer Notarin / einem Notar bzw. einer Anwältin / einem Anwalt:
Hier fallen Notars- bzw. Anwaltsgebühren an, welche deutlich höher sind als bei den anderen Lösungen. Jedenfalls ist das Dokument garantiert rechtssicher, da deine Patientenverfügung hierbei einer rechtlichen Prüfung unterzogen wird. Jedoch handelt es sich bei der Patientenverfügung nicht um ein Rechtsdokument, sondern vor allem um eine medizinische Verfügung. Deshalb ist es ausschlaggebend, dass sie aus medizinischer Sicht so konkret wie möglich formuliert ist. Dazu sind medizinische Fachkenntnisse notwendig, über das die meisten Jurist:innen vielleicht eher nicht verfügen.
Patientenverfügungen sind auch ohne Anwältin, Anwalt oder Notar:in wirksam. Wenn du dennoch eine:n Notar:in hinzuziehen willst, kannst du deine Patientenverfügung durch sie/ihn beglaubigen oder beurkunden lassen. Damit kannst du betonen, dass du dich ausführlich mit deinen Behandlungsentscheidungen auseinandergesetzt hast.
Es spielt keine Rolle, welches Notariat du aufsuchst, da im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) einheitlich geregelt ist, welchen Betrag Notarinnen und Notare für eine Dienstleistung verlangen dürfen.
Eine notarielle Beglaubigung bestätigt lediglich die Echtheit der Unterschrift auf einem Dokument und kostet laut GNotKG entweder 10 € pro Dokument oder 1 € pro Seite zzgl. Mehrwertsteuer (es gilt der höhere Betrag). Die Beglaubigung umfasst also nicht das Verfassen einer Patientenverfügung, d.h. du musst sie zuvor auf anderem Wege erstellt haben.
Hingegen beinhaltet eine Beurkundung auch die Beratung und das Verfassen des Dokumentes und kostet mindestens 60 € zzgl. Mehrwertsteuer und Post- sowie Schreibauslagen.
Möchtest du dich durch eine Anwältin oder einen Anwalt beraten lassen, liegen die Kosten laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bei mind. 190 € zzgl. Mehrwertsteuer.
Mit deiner Ärztin oder deinem Arzt:
Du kannst gemeinsam mit deiner Hausärztin oder deinem Hausarzt eine medizinisch einwandfreie Patientenverfügung erstellen. Die Kosten für die Beratung musst du selbst tragen, da Krankenkassen diese nicht übernehmen, denn es handelt sich um eine sogenannte “individuelle Gesundheitsleistung”. Die Kosten für ärztliche Patientenverfügungen setzen sich aus einzelnen Punkten der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zusammen. Dabei kann je nach Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand noch ein Aufschlag berechnet werden. Eine 30-minütige Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt kostet in etwa 60 €.
Du kannst eine Beratung in Anspruch nehmen, wenn du beispielsweise medizinische Unklarheiten beseitigen oder dich über Krankheitsbilder und Behandlungsmaßnahmen informieren willst. Deine Hausärztin oder dein Hausarzt kennt dich und deine Krankengeschichte meist schon seit vielen Jahren und kann dir genau sagen, welche Bereiche du in deiner Patientenverfügung unbedingt regeln solltest. Sie/Er kann dir mit einer Unterschrift auf deiner Patientenverfügung bescheinigen, dass du beim Verfassen der Patientenverfügung einwilligungsfähig warst. Das ist ratsam, wenn du dich dagegen absichern möchtest, dass deine Einwilligungsfähigkeit später z.B. aufgrund von einer Demenzerkrankung angezweifelt wird.
Mit einem Online-Formular oder Textbausteinen:
Das Bundesjustizministerium stellt kostenlose Textbausteine bereit, welche du selbst zu einer Patientenverfügung zusammenfügen kannst. Außerdem findest du im Internet kostenlose Formulare zum Download in denen du ankreuzen kannst, was deine Vorstellungen sind.
Bei der Nutzung der Textbausteine oder auch beim Ausfüllen solcher Formulare wird dir jedoch kaum Unterstützung angeboten – da können Fehler oder widersprüchliche Angaben schnell passieren. Im schlimmsten Fall ist deine Patientenverfügung nicht mehr gültig, weil sie medizinisch nicht präzise genug ist. So eine Vorlage solltest du also nur verwenden, wenn du dich selbst wirklich gut auskennst, oder das fertige Dokument nochmal prüfen lassen willst.
Mit unserem Konfigurator:
Unser Konfigurator vereint das Beste aus allen Möglichkeiten: Du musst nur unsere Fragen beantworten und wir ergänzen die zugehörigen Textbausteine. Diese sind juristisch geprüft und wurden in Zusammenarbeit mit Mediziner:innen erstellt. Du kannst dein Dokument in Ruhe erstellen und dich mit den Auswahlmöglichkeiten auseinandersetzen, ohne für jede Minute Geld zu bezahlen. Außerdem kannst du dank unserer Begriffserklärungen und der Live-Dokumentvorschau wirklich verstehen, was deine Antworten bewirken.
Unsere Tarife starten bei 29€ pro Jahr und beinhalten weitere wichtige Funktionen. Z.B. die ständige Möglichkeit zur Bearbeitung – ohne jedes mal von vor zu starten – oder die digitale Signatur, damit dein Dokument in einem Notfall nicht erst aus deiner Wohnung geholt werden muss.
In Zusammenarbeit mit Mediziner*innen und Jurist*innen
Erst einmal ein großes Lob: Wir finden es super, dass du dich mit dem Thema beschäftigst. Wir wissen, dass das hart ist, denn wir waren schon selbst an diesem Punkt. Aber wenn du dich jetzt eine Stunde hinsetzt, kannst du das Thema abschließen und musst dir erstmal keine Gedanken mehr machen. Es ist so einfach, dich und deine Angehörigen für eine Notsituation abzusichern.
Wir möchten dir den Einstieg so einfach wie möglich machen. Also beschäftige dich erstmal mit dem Thema und schau dir in unserem Konfigurator an, welche Fragen auf dich zukommen werden. Du musst nichts ausfüllen oder kaufen, du kannst dich einfach durchklicken. Außerdem kannst du dir auch die Punkte in der Frage „Was gehört inhaltlich in eine Patientenverfügung?“ durchlesen. So kannst du dir im nächsten Schritt Gedanken zu deinen Wünschen und Vorstellungen machen, bevor du richtig loslegst.
Manche Dinge muss man sich in Ruhe überlegen. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, wenn du dir vor dem Erstellen deiner Patientenverfügung schon ein paar Gedanken zu den aufkommenden Fragen machst.
In diesem Schritt geht es um die eigentliche Erstellung der Patientenverfügung. Dabei gibt es vier verschiedene Möglichkeiten:
Mehr Infos zu den Vor- und Nachteilen der hier genannten Möglichkeiten zur Erstellung einer Patientenverfügung findest du weiter oben auf dieser Seite unter dem Abschnitt "Wie kann ich eine Patientenverfügung erstellen?"
Besprich mit deiner Vertrauensperson deine Entscheidungen, die du in deiner Patientenverfügung festgelegt hast. Du kannst ihr oder ihm erklären,
Auf diese Weise kann deine Vertrauensperson deine Beweggründe besser verstehen und hat somit weniger Bedenken bei der Durchsetzung deiner Patientenverfügung. Das ist zum Beispiel dann hilfreich, wenn es um Situationen geht, die nicht explizit in deiner Patientenverfügung genannt werden und entschieden werden muss, was du gewollt hättest und was nicht. Du kannst deine eigenen Wertvorstellungen auch schriftlich in einem Brief niederschreiben und deiner Patientenverfügung beifügen. Das hat den Vorteil, dass keine Punkte vergessen werden und unterstreicht zusätzlich die Ernsthaftigkeit deiner Patientenverfügung.
Egal, auf welchem Weg du die Patientenverfügung erstellt hast: Patientenverfügungen werden erst durch ein Datum und deine Unterschrift zu einem rechtsgültigen Dokument.
Die Unterschrift kann entweder per Hand oder digital mit einem zertifizierten Verfahren durchgeführt werden. Eine per Hand unterschriebene Patientenverfügung solltest du an einem sicheren Ort bei dir zu Hause aufbewahren, der für deine Vertrauensperson(en) leicht zugänglich ist. Denn die Vertrauensperson muss im Ernstfall deine Patientenverfügung im Original vorlegen können, um sie durchzusetzen. Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, kannst du deine Patientenverfügung zusätzlich an folgenden Orten hinterlegen:
Informiere deine Vertrauenspersonen über das Dokument. Teile ihnen auch mit, wie sie das Dokument im Ernstfall vorlegen müssen. Sie müssen entweder zu dir nach Hause gehen und das Originaldokument holen, oder alternativ nur das digital signierte Dokument vorzeigen.
Es gibt keine gesetzliche Ablauffrist für Patientenverfügungen, d.h. sie gelten unbegrenzt. Dennoch solltest du darauf achten, dass die Patientenverfügung auch zu deiner aktuellen Lebenssituation passt und sie in regelmäßigen Abständen aktualisieren. So kann niemand deinen Willen und die Gültigkeit der Patientenverfügung anzweifeln. Wenn du dein Dokument bspw. mit 30 Jahren erstellt hast und nun bist du 50, hast mehrere Kinder und vielleicht sogar die Diagnose für eine tödlich verlaufende Krankheit bekommen, kann niemand sicher sein, ob dein Wille immer noch derselbe ist wie vor 20 Jahren.
Prinzipiell kannst du jederzeit Änderungen an deiner Patientenverfügung vornehmen. Diese musst du nur durch Datum und Unterschrift bestätigen. Je mehr Änderungen du vornehmen möchtest, desto eher empfiehlt es sich aus Gründen der Übersichtlichkeit und Verständlichkeit ein neues Dokument aufzusetzen. Denn nachträgliche handschriftliche Änderungen dürfen auf keinen Fall zu Verwirrrungen oder Widersprüchlichkeiten führen. Selbst wenn du keine Änderungen vornehmen möchtest, kannst du alle zwei Jahre deine Unterschrift mit Datum erneuern, um die Aktualität deiner Patientenverfügung zu bestätigen. Möchtest du deine Patientenverfügung durch eine Anwältin oder einen Anwalt ändern lassen, solltest du einen Termin mit der Anwaltskanzlei vereinbaren. Dann besprichst du mit ihm oder ihr deine gewünschten Änderungen. Das gleiche gilt, wenn du deine Patientenverfügung durch deine Hausärztin oder deinen Hausarzt ändern lassen willst. Hast du deine Patientenverfügung mit einem Online-Formular oder Textbausteinen selbst erstellt, musst du den Erstellungsprozess von Anfang an wiederholen.
Wichtig: Deine alte Patientenverfügung musst du für ungültig erklären, indem du sie zerreißt und entsorgst. Denke auch daran, Kopien zurückzuverlangen, welche du ggf. bei Vertrauenspersonen oder deiner Ärztin bzw. deinem Arzt hinterlegt hast, und diese ebenfalls zu vernichten.
Du fragst, wir antworten: Hier findest du eine Sammlung mit FAQs rund um die Patientenverfügung. Wir haben die Fragen für dich in vier Kategorien geteilt.
Die Voraussetzungen, damit Patientenverfügungen rechtlich gültig sind:
Ab deiner Unterschrift ist deine Patientenverfügung sofort gültig. Es gibt keine gesetzliche Ablauffrist für die Patientenverfügung, daher gilt sie zeitlich unbegrenzt – bis du sie widerrufst oder bis zu deinem Tod.
Du solltest deine Patientenverfügung regelmäßig aktualisieren, damit sie auch zu deiner aktuellen Lebenssituation passt. Dadurch kann dein Wille und die Gültigkeit der Patientenverfügung nicht angezweifelt werden. Hast du dein Dokument mit 30 Jahren erstellt, hast du vielleicht ganz andere Vorstellungen als mit 50 Jahren, wenn du mehrere Kinder hast und vielleicht sogar die Diagnose für eine tödlich verlaufende Krankheit.
In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, deine Patientenverfügung zu aktualisieren:
Bei meine-vorsorgedokumente.de wirst du als Mitglied regelmäßig daran erinnert, deine Vorsorgedokumente aktuell zu halten. Auch bei Gesetzesänderungen wirst du von uns informiert.
Nein, eine Patientenverfügung ist ohne öffentliche Beglaubigung oder notarielle Beurkundung gültig. Die formalen Anforderungen sind einzig wie folgt: Du musst als Verfasser:in volljährig und einwilligungsfähig sein und deine Patientenverfügung muss schriftlich vorliegen sowie eigenhändig unterschrieben sein.
Wenn du aber sichergehen willst, dass niemand nachträglich deine Einwilligungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung anzweifelt, kannst du dies entweder von deiner Hausärztin oder deinem Hausarzt bestätigen lassen, oder du erstellst das Dokument zusammen mit einer Notarin oder einem Notar. Mehr Infos dazu findest du im Abschnitt “Wie kann ich eine Patientenverfügung erstellen?”.
Fall 1: Du hast in einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung eine:n Bevollmächtigte:n festgelegt Dein:e Bevollmächtigte:r oder Betreuer:in vertritt dich und entscheidet zusammen mit den Ärztinnen und Ärzten über deine weitere Behandlung. Da du keine Patientenverfügung erstellt hast, wird hier dein mutmaßlicher Wille berücksichtigt. Als Basis für diesen Willen dienen deine früheren mündlichen und schriftlichen Äußerungen, religiösen Anschauungen oder andere persönliche Wertvorstellungen. Dein:e Vertreter:in muss diese Anhaltspunkte bewerten und mit dem Behandlungsteam besprechen. Ohne Patientenverfügung kann sie/er sich jedoch nicht sicher sein, welche Entscheidung in deinem Sinne ist und trägt selbst die Verantwortung dafür.
Fall 2: Du hast keine:n Bevollmächtigte:n oder Betreuer:in festgelegt
Hast du im Vorfeld keine:n Vetreter:in durch eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung benannt, bestellt das Betreuungsgericht eine:n Betreuer:in für dich. Diese:r Betreuer:in entscheidet dann zusammen mit deinen Ärztinnen und Ärzten über deine weitere Behandlung. Diese Person muss nicht zwingend aus deinem Familien- und Freundeskreis stammen. Es können auch Berufsbetreuer:innen oder ehrenamtliche Betreuer:innen bestellt werden.
Patientenverfügungen können jederzeit und ganz formlos widerrufen werden. Der Widerruf kann schriftlich oder verbal erfolgen. Du kannst deine Patientenverfügung auch einfach zerreißen und entsorgen. Wenn du Kopien bei Vertrauenspersonen oder an anderer Stelle hinterlegt hast, solltest du diese zurückverlangen und vernichten. Selbst in einer akuten Behandlungssituation kannst du durch Kopfschütteln oder -nicken deine Patientenverfügung widerrufen. Es wird nur vorausgesetzt, dass du zu dem Zeitpunkt des Widerrufs einwilligungsfähig bist.
Deine Patientenverfügung solltest du an einem sicheren Ort zu Hause aufbewahren, sodass sie im Ernstfall schnell auffindbar ist. Mögliche Aufbewahrungsorte haben wir weiter oben auf dieser Seite in Schritt 5 erläutert.
Je nachdem, wie gut du dich bereits mit dem Thema beschäftigt hast, kann das Erstellen zwischen wenigen Minuten und einer Stunde liegen. Das reine Ausfüllen der Pflichtfelder beschränkt sich meist auf etwa 10-15 Minuten. Unsere Begriffserklärungen können dir helfen, auch kompliziertere medizinische Fragen schnell zu verstehen und zu beantworten. In jedem Fall solltest du dir für deine Überlegungen reichlich Zeit nehmen und dich nicht unter Druck setzen.
Solange du als Patient:in wach und ansprechbar bist, musst du jeder Behandlung persönlich zustimmen oder diese ablehnen. Erst dann, wenn du nicht mehr selbst entscheiden kannst, wird die Patientenverfügung aktiv.
Ein Beispiel: Du gerätst in einen Unfall und liegst im Koma. Deshalb kannst du nicht mehr für dich selbst entscheiden.
Der Ablauf ist wie folgt:
Eine Ergänzung deiner Patientenverfügung durch eine Vorsorgevollmacht ist notwendig, damit deine Vertrauensperson auch rechtlich in der Lage ist, deinen Willen geltend zu machen. Eine Patientenverfügung legt fest, wie du dir deine ärztliche Behandlung vorstellst, aber umsetzen kann sie deine Vertrauensperson nur, wenn du sie durch eine Vorsorgevollmacht dazu bevollmächtigst. Denn eine Vorsorgevollmacht regelt, wer in deinem Namen entscheiden kann.
Die meisten Menschen gehen von einer automatischen Vertretungsbefugnis bei ihren Angehörigen und Ehepartner:innen aus. Aber in der Realität sind dir ohne Vorsorgedokumente die Hände gebunden. Hat dein:e Ehepartner:in dich nicht explizit durch eine Vorsorgevollmacht als Vertreter:in benannt, darfst du keine Entscheidungen darüber treffen, wie sie oder er behandelt werden soll.
Daher kommt ab 2023 das Notvertretungsrecht zwischen Ehegatt:innen in Gesundheitsangelegenheiten, wodurch eine automatische Vertretungsbefugnis eingeführt wird. Auf diese Weise dürfen sich Ehepartnerin und Ehepartner gegenseitig vertreten, auch wenn keine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht vorliegt. Dies betrifft aber nur die Gesundheitssorge und ist zudem auf drei Monate begrenzt. Unter die Gesundheitssorge fallen Entscheidungen über medizinische Behandlungen, Untersuchungen und vermögensrechtliche Entscheidungen, die im direkten Zusammenhang mit der Gesundheitssorge stehen.
Möchtest du dich so gut es geht absichern, solltest du weiterhin auf Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung setzen:
Denn sobald die drei Monate abgelaufen sind, bestimmt das Gericht eine:n Betreuer:in, der/die sich um weitere Angelegenheiten kümmert. Das kann ein:e Familienangehörige:r sein, jedoch handelt es sich oft um eine:n Berufsbetreuer:in. Dann entscheidet eine völlig fremde Person über die Behandlung und Pflege deiner Ehepartnerin oder deines Ehepartners. Dagegen kannst du mit einer Vorsorgevollmacht eine Person deiner Wahl bevollmächtigen.
Dein:e Ehepartner:in ist erst handlungsberechtigt, nachdem eine Ärztin oder ein Arzt schriftlich bestätigt hat, dass du geschäftsunfähig geworden bist. Mit einer Vorsorgevollmacht wäre das nicht notwendig und deine Vertrauensperson könnte sofort entscheiden und handeln, sobald du dich in einer Situation nicht selbst äußern kannst.
Für Wohnangelegenheiten, die Vermögenssorge oder andere rechtliche Themen bestünde keine Vertretungsbefugnis. Das Notvertretungsrecht gilt hier nicht. Im Gegensatz dazu kannst du diese Bereiche in deiner Vorsorgevollmacht regeln und deiner Vertrauensperson die Vertretungsbefugnis erteilen.
Eine Patientenverfügung benötigst du in jedem Fall, um festzulegen wie du behandelt und gepflegt werden möchtest und um deiner Partnerin oder deinem Partner die Last von den Schultern zu nehmen. Eine Vorsorgevollmacht stellt dann die Ergänzung da, damit deine Vertrauensperson rechtlich dazu bevollmächtigt ist, deine Patientenverfügung durchzusetzen.
In einer Vorsorgevollmacht kannst du festlegen, welche Personen Entscheidungen über deine ärztlichen Behandlungen, dein Vermögen und sonstige rechtliche Angelegenheiten treffen dürfen, wenn du selbst nicht mehr dazu in der Lage bist. Die von dir bevollmächtigte Person kann im Ernstfall sofort handeln und muss nicht erst durch das Betreuungsgericht bestellt werden. Dies wäre ohne Vorliegen einer Vorsorgevollmacht der Fall.
Ohne Vorsorgevollmacht bekommst du eine:n Betreuer:in an die Seite gestellt, wenn du deine Angelegenheiten zum Beispiel aufgrund eines Unfalls nicht selbst regeln kannst. Diese Person wählt das Betreuungsgericht aus, bestellt und kontrolliert sie. Mit einer Betreuungsverfügung kannst du eine Person benennen, die dein:e Betreuer:in werden soll, falls das nötig wird. Das Gericht wird sich an deinen Vorschlag halten, sofern diese Person geeignet ist.