Mit deiner Betreuungsverfügung legst du fest, wer im Ernstfall deine Betreuung übernehmen soll – und wer ggf. nicht. Du solltest jemanden wählen, dem du es zutraust, deine Angelegenheiten zuverlässig und in deinem Sinne zu regeln.
Damit der Betreuer / die Betreuerin deine Wünsche auch umsetzen kann, muss er / sie diese natürlich kennen. In deiner Betreuungsverfügung legst du zum Beispiel fest …
… wie und wo du wohnen möchtest.
… welche medizinischen Eingriffe (z.B. Legen einer Magensonde) du keinesfalls möchtest.
… was regelmäßig in deinem Namen erledigt werden soll, z.B. Geschenke an Angehörige zu Weihnachten.
… etc.
Weil deine Liebsten nicht automatisch vor dem Gesetz deine Betreuer sind.
Wenn du keine Vorsorgevollmacht und keine Betreuungsverfügung hast und du nicht mehr entscheiden kannst, muss das Betreuungsgericht eine fremde Person stellen. Grundsätzlich ergibt das Sinn, da der Gesetzgeber nicht weiß, wie gut du dich mit deinen nahen Verwandten verstehst – deshalb wird eine Person von außen gestellt. Falls du allerdings eine Person hast, die dich gut kennt und der du vertraust, ist das in aller Regel die beste Lösung.
Kurz gesagt: Wenn du nicht mehr für dich sprechen kannst, dürfen das nicht ohne Weiteres Eltern, Geschwister oder Ehepartner übernehmen. Liegen weder Vorsorgevollmacht noch Betreuungsverfügung vor, trifft das Betreuungsgericht die Entscheidungen.
Jeder, der möchte, dass im Ernstfall eine bestimmte Vertrauensperson für ihn entscheidet und nicht ein:e fremde:r Betreuer:in. Wenn du jemanden hast, dem du vertraust, du aber trotzdem die Absicherung des Betreuungsgerichts möchtest, lohnt sich für dich auch eine Betreuungsverfügung. Sie signalisiert dem Gesetzgeber, dass die eingetragene Person für dich und in deinem Namen entscheiden soll, allerdings nicht ohne Beaufsichtigung.
In einer Vorsorgevollmacht legst du eine Person fest, die im Notfall für dich handeln soll. Diese Person steht damit fest und kann ohne Kontrolle vom Betreuungsgericht alles entscheiden, für das du ihr die Einwilligung gegeben hast. Das ist sinnvoll, wenn du eine Person hast, der du zu 100% vertraust und der du diese Aufgabe auf jeden Fall zutraust.
In einer Betreuungsverfügung schlägst du dem Betreuungsgericht eine Person vor, die du für deine Betreuung für geeignet hältst. Ob diese Person wirklich geeignet ist, wird das Betreuungsgericht prüfen. Wenn nicht, wird jemand anderes eingesetzt. Auch bei zukünftigen Entscheidungen wird dein:e Betreuer:in vom Gericht überwacht. Für diese Überwachung müssen jährlich Gerichtskosten gezahlt werden.
Die Vorsorgevollmacht macht es deiner Vertrauensperson also deutlich leichter, Entscheidungen für dich zu treffen – allerdings birgt sie auch einen höheres Missbrauchsrisiko. Du kannst auch beide Dokumente erstellen, dann hast du eine Absicherung, falls die von dir bevollmächtigte Person ihre Rolle nicht ausüben kann oder möchte.
Ob du eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung erstellen möchtest, musst du im Endeffekt selbst entscheiden. Stelle dir diese Fragen:
Du kannst deine Betreuungsverfügung entweder mit einem Anwalt / einer Anwältin erstellen, dir online ein Formular herunterladen, oder du nutzt unseren Konfigurator.
Wir fassen dir kurz die Vor- und Nachteile zusammen:
Bei einem Anwalt oder bei einer Anwältin hast du deutlich höhere Kosten als bei den anderen Lösungen. Trotzdem ist diese Lösung natürlich am sichersten, wenn es um irgendwelche Sonderfälle geht, weil das gesamte fertige Dokument am Schluss noch einmal rechtlich geprüft wird. Hier solltest du abwägen, wie speziell deine Wünsche sind und ob du wirklich persönliche Beratung benötigst.
Wenn du dir ein Formular aus dem Internet herunterlädst, entstehen meistens keine Kosten, oder zumindest nur sehr geringe. Du bekommst allerdings auch so gut wie keine Unterstützung beim Ausfüllen und merkst vielleicht nicht, ob du einen Fehler oder widersprüchliche Angaben gemacht hast.
Unser Konfigurator bietet dir den Mittelweg:
Wir geben dir die Möglichkeit, dein Dokument selbstständig aber mit unserer Unterstützung zusammenzustellen. Dafür musst du nur Fragen beantworten und wir ergänzen die zugehörigen Textbausteine. Außerdem helfen wir dir mit Begriffserklärungen und weiterführenden Informationen dabei, deine Angaben auch wirklich zu verstehen. Stell es dir vor, wie bei einem Ikea-Regal: Wir haben dir alle nötigen Bausteine besorgt und führen dich durch den Prozess. Du weißt hinterher genau, wie alles zusammenhängt und zahlst außerdem weniger als für ein fertiges Möbelstück.
Kompakt und auf einen Blick: In den folgenden Abschnitten findest Du viele Fragen und Antworten rund um das Thema Betreuungsverfügung. Wir haben die FAQs in drei Kategorien geteilt.
Wenn du weder Vorsorgevollmacht, noch Betreuungsverfügung hast, übernimmt im Ernstfall ein:e gesetzliche:r Betreuer:in die Entscheidungen für dich. Eltern, Geschwister oder Ehepartner:in sind nicht automatisch vor dem Gesetz als Betreuer:in vorgesehen. Hier erklären wir dir an einem Beispiel die verschiedenen Abläufe mit oder ohne Vorsorgedokumente.
Am besten in schriftlicher Form: Setze deine Vertrauensperson und ggf. deine:n Notar:in in geschriebener Form darüber in Kenntnis, dass du die Betreuungsverfügung widerrufst. Falls möglich, vernichte das Original und die Kopien deiner Betreuungsverfügung, um späteren Verwirrungen vorzubeugen.
Du kannst deine Betreuungsverfügung im „Zentralen Vorsorgeregister“ vermerken. Außerdem musst du der im Dokument eingetragenen Person natürlich mitteilen, wo deine Vorsorgedokumente zu finden sind.
Um es noch schneller zu lösen, kannst du eine Notfallkarte bei dir tragen, auf der du einträgst, welche Dokumente du erstellt hast und welche Person kontaktiert werden soll. Wenn diese Karte in deinem Geldbeutel gefunden wird, hat z.B. das medizinische Personal direkt eine:n Ansprechpartner:in und muss nicht den Umweg über das Betreuungsgericht gehen. So eine Karte bekommst du bei uns automatisch dazu, wenn du die Mitgliedschaft abschließt, oder den Vorsorgekompass bestellst.
An sich benötigt niemand eine Kopie deiner Betreuungsverfügung. Es ist nur wichtig, dass deine Vertrauensperson im Ernstfall weiß, wo sich das Original befindet.
Im besten Fall hast du ein digitales Original. Das bedeutet, du hast dein Dokument digital signiert und musst es nicht mehr ausdrucken und ablegen. Dann muss deine Kontaktperson nicht erst zu dir nach Hause fahren und das Dokument abholen, sondern kann direkt online darauf zugreifen. Wenn du das nicht möchtest, solltest du dein ausgedrucktes Original so aufbewahren, dass deine Vertrauensperson es schnell findet. Du könntest dir zum Beispiel einen Ordner anlegen (z.B. rot mit der Aufschrift „Für Notfälle“), in dem du deine Vorsorgedokumente und andere wichtige Unterlagen sammelst.
Bei uns kannst du deine Dokumente sowohl digital signieren als auch den Ablageort des ausgedruckten Originals für deine Kontaktperson vermerken. Egal wie du dich entscheidest, ist dein Dokument dadurch leicht zu finden.
Grundsätzlich kannst du deine Betreuungsverfügung jederzeit anpassen oder natürlich auch widerrufen, wenn sich deine Meinung ändert. Wenn du das tust, solltest du darauf achten, dass du alle beteiligten Personen über die Änderungen informierst und das bisherige Original samt aller Kopien vernichtest. Es sollte immer nur ein Original geben, um Missverständnisse zu vermeiden!
Falls du dein Dokument in unserem Konfigurator erstellt hast, kannst du einfach den von dir gewünschten Bereich ändern und das neue Original unterschreiben. Hast du dein Dokument bei einem Anwalt / einer Anwältin erstellt, musst du einen Termin ausmachen und dann könnt ihr gemeinsam die Änderungen umsetzen. Bei Formularen zum Ankreuzen musst du komplett von vorne starten.
Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht musst du zum Erstellen einer gültigen Betreuungsverfügung nicht voll geschäftsfähig sein. Grundsätzlich ist es möglich, ein solches Dokument zu erstellen, obwohl du nur noch teilweise geschäftsfähig bist. Ratsam ist es allerdings nicht unbedingt, es auch so zu handhaben. Wer auf Nummer sicher gehen will und Anfechtbarkeiten bereits im Vorfeld umgehen möchte, sollte eine Betreuungsverfügung als voll geschäftsfähige Person erstellen.
Wenn du in deiner Betreuungsverfügung eine Person vorschlägst, wird diese zunächst vom Betreuungsgericht auf ihre Eignung überprüft. Geeignet ist theoretisch erstmal jede Person, die volljährig, nicht vorbestraft und selbst geschäftsfähig ist. Allerdings wird auch darauf geachtet, dass diese Person ihren Lebensmittelpunkt in deiner Nähe hat und gute Deutschkenntnisse besitzt, um dich bestmöglich vor Behörden und Ämtern zu vertreten. Nahestehende Angehörige wie Eltern, Geschwister oder der/die Ehepartner:in werden oft als geeignet angesehen.
Deine ausgewählte Person sollte zuverlässig sein und dich, sowie deine Lebenseinstellung, sehr gut kennen. Oft werden Eltern, Geschwister oder Ehepartner:in dafür eingesetzt. Beachte auch, dass du der ausgewählten Person einige Aufgaben zuteilst, die Zeit in Anspruch nehmen können und emotionale Stabilität voraussetzen. Bevor du jemanden einträgst, solltet ihr in jedem Fall darüber sprechen, ob diese Person sich das zutraut.
Salopp gesagt: Entscheidungen so treffen, wie wenn du sie selbst getroffen hättest. Der/die Betreuer:in handelt in deinem Namen und vertritt deine Wünsche. Alles, was du in deine Betreuungsverfügung aufnimmst, kann der/die Betreuer:in umsetzen. Angefangen bei Kleinigkeiten wie Geburtstagsgeschenke an Angehörige, bis hin zu großen Entscheidungen, z.B. ob eine medizinische Maßnahme durchgeführt werden soll oder nicht.
Achtung: Es geht bei der Betreuungsverfügung nicht darum, wer dich körperlich pflegen soll! Es handelt sich lediglich um die Entscheidungsbefugnis. Die von dir gewählte Person kann also (wenn du ihr diese Befugnis gibst) entscheiden, ob du in ein Pflegeheim kommst, welcher Pflegedienst zu dir nach Hause bestellt wird, oder ob ein:e Angehörige:r dich pflegt.
Ja, die von dir gewählte Person kann es ablehnen, Betreuer:in zu werden. Sie kann nicht dazu gezwungen werden. Du kannst für diesen Fall eine:n Ersatzbetreuer:in angeben. Andernfalls bestellt das Betreuungsgericht jemanden.
Ja, das ist möglich, wenn so die Gesamtbetreuungssituation verbessert wird. Die Betreuung auf mehrere Schultern zu verteilen kann sinnvoll sein, um eine einzelne Person zu entlasten und ggf. die generelle Situation zu verbessern. Allerdings besteht auch die Gefahr, dass die Entscheidungsfindung erschwert wird und es im Falle von Problemen kompliziert wird. Bei uns kannst du eine Betreuungsverfügung für den Standardfall erstellen. Hierbei übernimmt ein:e Haupt-Betreuer:in alle erforderlichen Angelegenheiten von dir. Außerdem legst du jemanden als Ersatz fest, für den Fall, dass der/die Haupt-Betreuer:in ausfällt.
Wenn du möchtest, dass sich verschiedene Personen um verschiedene Bereiche kümmern, holst du dir am besten Unterstützung durch eine:n Jurist:in. Die unterschiedlichen Bereiche, die du vergeben kannst, wären:
Gesundheitsfürsorge
Aufenthaltsbestimmung & Wohnungsangelegenheiten
Vertretung im Verkehr mit Versicherungen, öffentlichen Stellen und Trägern von Sozialleistungen
Vermögensangelegenheiten.
Wenn es keine Betreuungsverfügung gibt, muss das Betreuungsgericht eine:n Betreuer:in bestimmen. Eltern, Geschwister oder Ehepartner:in beispielsweise sind nicht automatisch als Betreuer:in eingesetzt. Außerdem prüft das Betreuungsgericht, ob die von dir in der Betreuungsverfügung vorgeschlagene Person für deine Betreuung geeignet ist und überwacht diese in ihren Tätigkeiten.
Grundsätzlich alle Entscheidungen, die etwas mit dem Vermögen oder der Vermögensverwaltung zu tun haben. Zum Schutz des Betreuers / der Betreuerin und der zu betreuenden Person braucht es z. B: bei größeren Schenkungen oder auch Schuldverschreibungen eine gerichtliche Genehmigung.
Wenn es keine Betreuungsverfügung gibt und sich niemand aus deinem näheren Umfeld findet, muss das Betreuungsgericht eine:n fremde:n Betreuer:in einsetzen. Diese Person kann und muss in deinem Namen entscheiden. Genauso ist es, wenn die von dir vorgeschlagene Person die Betreuung ablehnt, oder nicht dazu geeignet ist.
Das Betreuungsgericht ist für die Betreuung von volljährigen Personen zuständig, die z.B. aufgrund einer Erkrankung, Hilfe bei ihren Angelegenheiten benötigen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, durch die das Betreuungsgericht von deiner Situation erfahren kann: das Pflegeheim oder das Krankenhaus, in dem du behandelt wirst, können das Gericht informieren. Aber auch deine Familie kann das tun. Außerdem kannst du selbst die Betreuung bei einem Betreuungsgericht beantragen. Dafür musst du nachweisen, dass du selbst nicht mehr dazu in der Lage bist, deinen Alltag eigenständig zu bestreiten und Unterstützung benötigst. Das Betreuungsgericht beauftragt dann eine:n Sachverständige:n, der ein Gutachten zu deiner Gesundheit und zu deiner Lebenssituation erstellt. Du wirst dazu auch angehört. Brauchst du laut der Einschätzung des Gutachters oder der Gutachterin Unterstützung, dann bestimmt das Gericht eine:n Betreuer:in für dich.